Welche Personen muss ein Unternehmen versichern?
Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmenden versichern und mit den Sozialversicherungen abrechnen. Ein Arbeitsverhältnis kommt auch ohne schriftlichen Vertrag zustande, indem eine Person gegen Entgelt beschäftigt wird. Die Verantwortlichkeit für die korrekte Versicherung und Abrechnung liegt immer beim Arbeitgebenden. Geschäftsführende Mitarbeitende und Verwaltungsräte haften zudem persönlich und solidarisch gegenüber Sozialversicherungsinstitutionen.
Der Wunsch nach flexiblen Arbeitsmodellen, unabhängig von Zeit und Ort, stellt Arbeitgebende vermehrt vor Herausforderungen. Es gilt, Risiken zu erkennen, abzuwägen und in Folge abzusichern oder zu verhindern.
Das gilt auch für Erwerbsunterbrüche wie unbezahlter Urlaub oder eine längere Krankheit (mehr dazu unter «Erwerbsunterbrüche»). Und das gilt ganz besonders, wenn Mitarbeitende oder Dienstleister in einem anderen Land für Schweizer Arbeitgebende tätig sind - unabhängig davon, wie kurz oder lang (mehr dazu unter «Mitarbeitende im Ausland»). Vorsicht ist auch geboten, wenn Mitarbeitende an einen anderen Betrieb ausgeliehen werden, beispielsweise um auszuhelfen oder eine kurzfristige Lücke zu decken. Die Bestimmungen zum «Personalverleih» gelten nicht nur für Temporärbüros.
Wir von BDO unterstützen Sie umfassend, in einfachen wie in komplexen Konstellationen.