Rechtssicherheit

Welche Gesetze muss ich einhalten, wenn ich Personal beschäftige?

Wussten Sie, dass es für einen gültigen Arbeitsvertrag kein schriftliches Dokument braucht? Hingegen gibt es einzelne Bestimmungen, die der Schriftlichkeit bedürfen, um legal vereinbart zu werden. Empfehlenswert ist eine klare und schriftlich festgehaltene Vereinbarung auf jeden Fall. Viele Fälle von Streitigkeiten, die teils vor Arbeitsgericht ausgefochten werden müssen, ergeben sich aus Missverständnissen und unausgesprochenen Erwartungshaltungen. Klare Verhältnisse von Beginn an helfen, dass es gar nicht erst zum Streit kommt. Denn ein Rechtsstreit kostet viel Geld, noch mehr Nerven und hinterlässt bei beiden Parteien einen fahlen Nachgeschmack. Das ist nicht nur unangenehm sondern kann auch der Reputation schaden.

Es gibt auch Vereinbarungen, die dem Recht widersprechen, sodass sie nicht gültig sind, selbst wenn der Mitarbeitende sie unterzeichnet hat oder sogar explizit wünscht. Vertrauen ist gut, dennoch sollte immer Klarheit herrschen darüber, was im Streitfall tatsächlich durchgesetzt werden kann. Rechtssicherheit ist kein Luxus, sondern eine Existenzgrundlage.

Frau mit Stift

Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis wird von diversen gesetzlichen Regelungen bestimmt. Einige davon sind zwingend, sie können vertraglich nicht zu Ungunsten der Mitarbeitenden abgeändert werden. Andere sind dispositiv, sie gelten nur dann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Ein Arbeitsvertrag kommt auch dann zustande, wenn schriftlich nichts vereinbart wurde, durch konkludentes Verhalten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Person eine Arbeit ausführt und dafür Geld erhält, ohne, dass eine Absprache getroffen worden wäre.

Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis finden sich im Obligationenrecht OR und im Arbeitsgesetz ArG inklusive Verordnungen, aber auch in Gesamtarbeitsverträgen GAV, die teilweise von Bund oder Kanton für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Doch auch die Sozialversicherungsgesetze sehen Pflichten für Arbeitgebende vor, ebenso wie das Steuerrecht. Je nach Ausgangslage kommen weitere hinzu wie das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih AVG, das Entsendegesetz EntsG, Ausländer- und Integrationsgesetz AIG oder das Bundesgesetz über die Schwarzarbeit BGSA, um nur einige zu nennen. Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen kommen zudem Abkommen zwischen den Ländern oder Ländergruppen zum Tragen.

Wir zeigen Ihnen nicht nur auf, welche rechtlichen Bestimmungen für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis relevant sind, wir unterstützen Sie auch bei der konkreten Umsetzung von Vertragswerken in enger Zusammenarbeit mit unseren Rechtsspezialistinnen.

Reglement

Reglemente

Regeln helfen, Klarheit und damit eine gemeinsame Basis zu schaffen für eine gute Zusammenarbeit. Reglemente schaffen Verbindlichkeit und damit auch das Vertrauen auf Gleichbehandlung und der Mitarbeitenden oder unter den Mitarbeitenden. Dabei geht es nicht um Überregulierung sondern darum, sich die Mehrheit der Entscheidungen im Alltag leicht zu machen. Mögliche Reglemente sind:

  • Personalreglement (grundsätzliche arbeitsvertragliche Bestimmungen)
  • Spesenreglement (Regelungen zur Höhe und Abrechnung von Spesenvergütungen, oft gibt es für Kader gesonderte Reglemente, z.B. in Bezug auf Pauschalspesen)
  • Vergütungsreglement (einheitliche Regelung bezüglich Anspruch, Höhe und Art von Vergütungen)
  • Arbeitszeitreglement (Regelungen zur Sollzeit, Arbeitszeitmodell, Zeiterfassung etc.)

Verträge und Reglemente sollten aufeinander abgestimmt sein, sodass sie sich in jeglichen Kombinationen ergänzen und nicht widersprechen.

Wir beraten Sie beim Erstellen, Umsetzen und Anwenden von Rechts- und Vertragsgrundlagen. Wir sorgen für Rechtskonformität, Optimierung von ineinandergreifenden Themen und eine leichte praktische Umsetzung.