Wer muss wie versichert werden?
Es gibt Arbeitnehmende mit einem Arbeitsvertrag (mehr unter «Wer gilt als Mitarbeiter?»), arbeitgeberähnliche Personen (mehr unter «Unternehmer/innen versichern»), Verwaltungsräte (mehr unter «Was gilt für Verwaltungsräte?») und Selbstständigerwerbende, die ihre Leistungen in Rechnung stellen (mehr unter «Ich mache mich selbstständig»). Im Sozialversicherungsrecht gelten für all diese Personengruppen unterschiedliche Regeln. Die Verantwortung, die Zugehörigkeit zur Personengruppe richtig zu erkennen und die Personen entsprechend korrekt zu behandeln liegt beim Arbeitgebenden. Es lohnt sich daher jeweils ein zweiter Blick, um sich seiner Sache ganz sicher zu sein.
Wir zeigen Ihnen die Muss- und Kann-Faktoren auf und verschaffen Ihnen die Sicherheit, in allen Konstellationen gut abgesichert zu sein.
Wer gilt als Mitarbeiter?
Wenn Sie Personen gegen Entgelt beschäftigen, handelt es sich in der Regel um Mitarbeitende. Arbeitgebende sind unter anderem verpflichtet, ihre Mitarbeitenden korrekt zu versichern. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu den Sozialversicherungen als Mindestlösung. Darüber hinaus können Sie Mitarbeitenden einen überobligatorischen Schutz bieten, was nicht nur ihnen dient, sondern den Arbeitgebenden attraktiver macht für den Arbeitsmarkt. Gerade bei gut ausgebildeten Fachkräften gilt eine gute Vorsorge als wichtiges mitentscheidendes Kriterium bei der Wahl eines künftigen Arbeitgebers.
Auch bei Beschäftigung ohne Lohn, wie das beispielsweise oft der Fall ist bei Schnupperlernenden, Praktika oder Volontären, gelten bestimmte Mindestversicherungsvorschriften. Vorsicht ist zudem geboten bei vermeintlich Selbstständigerwerbenden.
Erhalten Sie Rechnungen für Dienstleistungen, die nicht von einer Kapitalgesellschaft gestellt werden (beispielsweise GmbH oder AG)?
Möglicherweise handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit. Als vermeintlicher Auftraggeber und potenzielle Arbeitgeberin liegt es in Ihrer Verantwortung, dies zu prüfen. Entsprechend haften Sie für allfällige Kosten einer Umqualifizierung durch eine Behörde. Mehr Informationen dazu finden Sie unter «Ich mache mich selbstständig»
Wir beraten Sie in Bezug auf obligatorische, marktübliche und grosszügige Versicherungsmöglichkeiten. Wir zeigen Ihnen Risiken im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit auf und unterstützen Sie sowohl im Vorfeld bei der Auftragsverfassung als auch im nachgelagerten Streitfall.
Wie muss oder soll man sich als Unternehmer versichern?
Sie sind die Inhaberin oder der Geschäftsführer des Unternehmens? Dann gelten teilweise andere oder zusätzliche Regeln. Insbesondere bei Start-ups oder kleineren Unternehmungen beziehen solche Personen noch nicht das Gehalt, das ihrer Position zukommt. Damit aus einem vorübergehenden Verzicht im Risikofall kein Dauerzustand wird, gilt es die Möglichkeiten der besonderen Rolle zu nutzen. Wir zeigen Ihnen wie.
Was gilt für Verwaltungsräte?
Mitglieder des Verwaltungsrats sind rechtlich gesehen keine Arbeitnehmenden, sie sind aber auch nicht selbstständig erwerbend, sie sind Organ. Organe begründen aber kein eigenes sozialversicherungsrechtliches Beitragsstatut. Aus diesem Umstand ergeben sich eine ganze Reihe Fragen in Bezug auf die Versicherungspflicht und die steuerrechtliche Situation allfälliger Honorarzahlungen. Mehr dazu finden Sie unter «Verwaltungsrat».
Tipp: VR-Leitfaden, den wir im Auftrag von swissVR erstellt haben.