Erwerbsunterbrüche bei Mitarbeitenden

Mitarbeitende fallen vorübergehend aus, worauf ist zu achten? 

Es gibt freiwillige Gründe, vorübergehend nicht zu arbeiten (unbezahlter Urlaub, Sabbatical, Familienzeit) und unfreiwillige (Unfall, Krankheit). Welche Pflichten treffen den Arbeitgebenden in solchen Situationen? Es gibt Pflichten, die rechtlich vorgeschrieben sind, wie beispielsweise gewisse Informationspflichten gegenüber dem Mitarbeitenden oder auch Meldepflichten gegenüber den Versicherungen. Fürsorgliche Arbeitgebende dürfen einen Schritt weitergehen und betroffene Mitarbeitende auch ohne gesetzliche Pflicht auf Umstände hinweisen - oder sie sogar unterstützen, allfällige entstehende Lücken zu erkennen und zu vermeiden. Auch die Arbeitgeber-Interessen sollen nicht zu kurz kommen. Sowohl bei längeren Absenzen wie unter «Unfreiwillige Erwerbsunterbrüche» beschrieben als auch für klare Vereinbarungen bei «Freiwilligen Erwerbsunterbrüchen» bzw. solchen, die Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden gewähren. 

Wir bieten Orientierung für gute Lösungen. 

Freiwillig Erwerbsunterbrüche

Freiwillige Erwerbsunterbrüche

Der Wunsch nach einem vorübergehenden Unterbruch der Arbeit geht meist von Mitarbeitenden aus. Es ist empfehlenswert, die Bedingungen im Voraus festzulegen, damit keine Missverständnisse in der Erwartungshaltung entstehen. Es sollten Fragen geklärt werden bezüglich Zeitraum Kündbarkeit des Unterbruchs, Zweck und Nutzbarkeit dieser Zeit, welche Rechte und Pflichten werden sistiert und welche laufen weiter, Lohnanspruch und Berechnung von jährlichen Vergütungen, Ferienanspruch, Anrechnung der Zeit an Dienstjahre und die Deckung durch Sozialversicherungen. Insbesondere zum letzten Punkt trifft den Arbeitgebenden unter Umständen dieselbe Informationspflicht wie bei einem Austritt.

Auch wenn es etwas Aufwand bedeutet: Einem Mitarbeitenden die Möglichkeit einer Auszeit zu ermöglichen und gemeinsam eine gute Lösung zu erarbeiten kann das Vertrauensverhältnis und die Bindung nachhaltig stärken. Wir unterstützen Sie dabei. 

Unfreiwillig Erwerbsunterbrüche

Unfreiwillige Erwerbsunterbrüche

In den meisten Fällen werden unfreiwillige Absenzen durch Arbeitsunfähigkeiten verursacht infolge eines Unfalls oder einer Krankheit. In vielen Fällen decken Taggeldversicherungen einen Teil des finanziellen Schadens ab. Wenn es jedoch länger dauert stellen sich diverse Fragen, die zeitlich wie rechtlich und nicht zuletzt emotional herausfordern. Langzeit-Absenzen nehmen übrigens seit Jahren drastisch zu, insbesondere aus psychischen Gründen.

  • Ich weiss nicht, wie lange die Absenz dauern wird, wie kann ich planen?
  • Ab wann ist es zulässig, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen?
  • Wie lange werden Taggelder bezahlt?
  • Die Versicherung verlangt eine Früherfassung und droht mit Einstellung des Taggelds, was ist zu tun?
  • Ab wann ist mit welchem Instrument mit der Invalidenversicherung in Kontakt zu treten?
  • Die Invalidenversicherung hat eine Rentenverfügung geschickt, was bedeutet das?
  • Wann muss ich die Pensionskasse informieren?
  • Was bedeutet die lange Absenz für meinen Mitarbeitenden?

Wir liefern Antworten und unterstützen Sie bei den notwendigen Prozessen. 

Tipp: Sorgen Sie für eine gute Vorsorge, bevor sie benötigt wird. Eine gute Risikovorsorge muss nicht viel kosten, schützt die Mitarbeitenden aber zielgerichtet. Wir zeigen Ihnen, wie.