EU/EFTA - Neue Rahmenvereinbarung Telearbeit
Wenn Arbeitnehmende im Ausland arbeiten, gilt es zu prüfen, ob die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung in der Schweiz bleibt oder möglicherweise unter das Recht eines anderen Staates fällt. Insbesondere bei Grenzgängern im Homeoffice kommt diese Fragestellung immer wieder auf. Während der Pandemie galt eine grundsätzliche Sondervereinbarung, die per 30. Juni 2023 ausgelaufen ist. Diese wird nicht verlängert. Stattdessen gibt es eine neue Rahmenvereinbarung, die grenzüberschreitende Telearbeit regelt.
EU/EFTA - Neue Rahmenvereinbarung Telearbeit
Wenn Arbeitnehmende im Ausland arbeiten, gilt es zu prüfen, ob die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung in der Schweiz bleibt oder möglicherweise unter das Recht eines anderen Staates fällt. Insbesondere bei Grenzgängern im Homeoffice kommt diese Fragestellung immer wieder auf. Während der Pandemie galt eine grundsätzliche Sondervereinbarung, die per 30. Juni 2023 ausgelaufen ist. Diese wird nicht verlängert. Stattdessen gibt es eine neue Rahmenvereinbarung, die grenzüberschreitende Telearbeit regelt.