In vielen rechtlichen Fragen hängt die Beurteilung von Tagen ab. Dabei stellt sich immer die Frage, ob damit Arbeitstage oder Kalendertage gemeint sind. Während Kalendertage einfach zu berechnen und abzuzählen sind, kann es bei Arbeitstagen aufwändiger werden, da sich diese in einem bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) nicht immer gleich verteilen.
Um in der Praxis trotzdem vernünftig rechnen zu können, hat sich im Zusammenhang mit Lohnberechnungen der Durchschnitt von 21,75 Arbeitstagen etabliert. Dieser ergibt sich aus 365 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen und Sonntagen = 261 Arbeitstage pro Jahr bzw. 21,75 Arbeitstage pro Monat. Je nachdem, was genau berechnet werden soll, kann mit diesem Durchschnitt gerechnet werden oder es sind tatsächlich die Arbeitstage im Kalender abzuzählen.
Gesetzlich gibt es keine allgemeinen Vorschriften. Es empfiehlt sich daher, in einem Unternehmen eine einheitliche Praxis zu etablieren und idealerweise auch niederzuschreiben. In spezifischen Fällen gibt es Bestimmungen, wie beispielsweise in der Arbeitslosenversicherung ALV. Das Taggeld wird pro Arbeitstag ausgerichtet, wobei mit 260 Arbeitstagen pro Jahr bzw. 21,7 Arbeitstagen pro Monat gerechnet wird.