Steuertipp Nr. 17: Wohnrecht und Nutzniessung bei Immobilien

Wer seine Liegenschaft auf eine andere Person überträgt, kann sich ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht vorbehalten.

Diese sogenannten Personaldienstbarkeiten berechtigen die ehemaligen Eigentümer weiterhin in der Liegenschaft wohnhaft zu bleiben. Was bedeutet dies in steuerlicher Hinsicht? Wo liegen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Wohnrecht und Nutzniessung? Dies zeigen wir Ihnen am Beispiel, wenn Eltern ihre Liegenschaft zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen.

Dieser Artikel zeigt exemplarisch auf, dass Steuern nicht der alleinige Grund sein dürfen, etwas zu tun oder zu lassen. Um eine Entscheidung zu treffen, ist es wichtig zu erkennen, welche Ziele erreicht werden sollen. Steuern sind dabei nur ein Entscheidungsfaktor unter anderen. Es wäre aber auch ungünstig, die Steuern nicht zu beachten. Gerade im Zusammenhang mit Liegenschaften ist der Fiskus sehr präsent, denn er hat – dank dem Grundbuch – Einblick in die Transaktionen und kennt die Eigentümerschaft.

Die Übertragung der Liegenschaft an die Nachkommen, verbunden mit einem Wohn- oder Nutzniessungsrecht, hat weitreichende Auswirkungen. Der Regelungsbedarf ist gross und die Umsetzung der Eigentumsübertragung muss sorgsam erwogen und geplant werden.

Es ist daher empfohlen, die Rechte und Pflichten der Parteien schriftlich festzuhalten und allenfalls öffentlich zu beurkunden. Wichtig ist auch, dass die Steuererklärungen der Eltern und deren Nachkommen aufeinander abgestimmt sind.

 

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