Steuertipp Nr. 13 - Liegenschaftsunterhalt bei vermieteten Liegenschaften
Steuertipp Nr. 13 - Liegenschaftsunterhalt bei vermieteten Liegenschaften
Bei Liegenschaften ist die vollständige Geltendmachung der abzugsfähigen Kosten entscheidend, um nicht unnötig Steuern zu bezahlen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten.
Bei Kapitalanlageliegenschaften können Sie gewisse Kosten in Abzug bringen, welche bei selbstbewohnten Liegenschaften nicht geltend gemacht werden können. Wichtig ist, bewusst zwischen Unterhaltspauschalen und effektiven Kosten zu wählen.
Erfahren Sie in unserem Artikel, was zu beachten ist. Sie finden praxiserprobte Empfehlungen zu folgenden Themen:
- Vorgehen bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen und bei privaten Liegenschaften, welche mehrheitlich geschäftlich genutzt werden.
- Kosten, welche als Unterhalt, energiesparende Massnahmen oder als Betriebskosten in Abzug gebracht werden können.
- Vorgehen bei pauschal verrechneten Nebenkosten.
- Deklaration der Mieteinnahmen bei Erstellung einer Nebenkostenabrechnung.
- Berechnung der pauschalen Unterhaltskosten bei vermieteten Liegenschaften. Hier stellen wir anhand eines anschaulichen Beispiels dar, wie die Unterhaltspauschale gerechnet werden sollte.
Die Steueroptimierungsmöglichkeiten bei Liegenschaften werden oft nicht erkannt und entsprechend auch nicht ausgeschöpft. Entscheidend sind die Planung der voraussehbaren Unterhaltskosten und die zeitliche Steuerung. Entscheidend ist aber auch ein klares Konzept und das Erkennen, welche Posten steuerbares Einkommen darstellen und welche Abzüge möglich sind.