Globale Mindestbesteuerung für Ultrareiche: Ein neuer Ansatz mit weitreichenden Auswirkungen?

Die Besteuerung von Ultrareichen ist ein Thema, das zunehmend an Relevanz gewinnt – sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch auf internationaler Ebene. Ein aktueller Vorschlag, der im Rahmen des G20-Symposiums präsentiert wurde, sieht die Einführung einer global koordinierten Mindestbesteuerung für Ultra-High-Net-Worth Individuals (UHNWI) vor. Ziel ist es, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen und gleichzeitig die Finanzierungsbasis für öffentliche Güter zu stärken.
 

Was ist geplant?

Kern des Vorschlags ist eine Mindeststeuer von 2% auf das Vermögen von Personen mit einem Nettovermögen von über 1 Milliarde US-Dollar. Diese Steuer soll international koordiniert werden, wobei die Umsetzung flexibel gestaltet werden könnte – sei es durch eine Vermögenssteuer, eine erweitere Einkommensteuer oder eine Steuer auf fiktiven Einkommen. Laut der Studie, auf der das Konzept basiert, könnten durch diese Massnahme jährlich 200 bis 250 Milliarden US-Dollar generiert werden, die zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz eingesetzt werden könnten.

Warum jetzt?

Hintergrund des Vorschlags ist die Erkenntnis, dass Ultrareiche im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen deutlich geringere effektive Steuersätze zahlen. Das liegt vor allem an steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten wie:

  • Vermeidung von Dividenden- und Kapitalgewinnausschüttungen: Viele Ultrareiche erzielen ihr Einkommen nicht aus Gehältern, sondern aus Unternehmensgewinnen, die steuerlich reduziert erfasst werden.
  • Nutzung von Holdingstrukturen: Gewinne werden in Gesellschaften einbehalten, wodurch sie der individuellen Besteuerung entzogen sind.
  • Diese Situation führt gemäss Bericht dazu, dass Milliardäre teilweise nur 0,3% ihres Vermögens effektiv versteuern – ein Bruchteil dessen, was Durchschnittsbürger leisten.

Herausforderungen und Chancen

Die Einführung einer solchen Mindeststeuer ist jedoch mit einigen Herausforderungen verbunden:

  • Bewertung von Vermögen: Gerade bei nicht börsennotierten Vermögenswerten ist die Wertermittlung komplex.
  • Internationale Koordination: Nicht alle Länder dürften bereit sein, solche Massnahmen umzusetzen, was Steuerflucht begünstigen könnte.

Trotzdem zeigt die jüngste Geschichte, dass internationale Zusammenarbeit möglich ist. Das 2021 eingeführte globale Mindeststeuersystem für multinationale Unternehmen dient hier als Vorbild. Auch für die Besteuerung von Ultrareichen könnten ähnliche Mechanismen entwickelt werden, um Steuerausfälle zu minimieren und die Effektivität zu maximieren.

Paradigmenwechsel in der internationalen Steuerpolitik

Obwohl die Mindestbesteuerung von Ultrareichen aktuell noch auf internationaler Ebene diskutiert wird, könnten nationale Gesetzgeber ähnliche Massnahmen einführen oder bestehende Steuerregelungen anpassen. Für betroffene Privatpersonen bedeutet dies, dass die steuerliche Planung und Compliance noch wichtiger wird. Die Idee einer globalen Mindestbesteuerung von Ultrareichen könnte einen Paradigmenwechsel in der internationalen Steuerpolitik darstellen. Die Entwicklungen bleiben spannend und könnten weitreichende Konsequenzen haben.

Unsere Steuerexpertinnen und Steuerexperten verfolgen die Tendenzen aufmerksam. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden dabei, die möglichen Auswirkungen neuer Regelungen zu verstehen und rechtzeitig angemessene Anpassungen vorzunehmen. Unsere Expertise hilft dabei, steuerliche Risiken zu minimieren und individuelle Lösungen zu finden.