Steuertipp Nr. 9 - Steuern sparen mit der Säule 3a

Seit 1972 ist die Säule 3a als dritte Säule des Schweizeritschen Vorsorgekonzepts bestens verankert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Säule 3a aus unserer Beratungspraxis.

Die Säule 3a ist eine freiwillige gebundene Vorsorge. Die Mittel sind bis fünf Jahre vor Erreichen des offiziellen AHV-Alters gesperrt. Obwohl die Säule 3a seit Jahrzehnten bekannt ist, gibt es immer wieder Fragen rund um das Vorsorgesparen.

In die Säule 3a dürfen nur Erwerbstätige einzahlen, welche ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielen. Arbeitslose dürfen Einzahlungen vornehmen, solange sie Taggelder von der staatlichen Arbeitslosenkasse beziehen und nicht ausgesteuert sind. Bei Ehepaaren dürfen beide Ehegatten unabhängig voneinander einzahlen, wenn beide im Sinne der AHV erwerbstätig sind.

Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig bleibt und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, kann bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter der AHV hinaus Beiträge einzahlen. Männer können somit bis Alter 70, Frauen bis Alter 69 einzahlen.

In unserem Artikel beantworten wir folgende Fragen:

  • Können Ausländer mit Quellensteuerabzug ebenfalls in die Säule 3a einzahlen?
  • Kann im Jahr der Pensionierung oder Erwerbsaufgabe noch eine Einzahlung in die Säule 3a geleistet werden?
  • Wie hoch sind die maximalen jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a?
  • Kann eine Einzahlung nach Ablauf des Kalenderjahres noch rückwirkend erfolgen?
  • Macht es Sinn mehrere Säule 3a-Konti zu eröffnen?
  • Wie hoch ist die Steuereinsparung bei Einzahlung in die Säule 3a?
  • Wie werden Bezüge aus der Säule 3a besteuert?

Einzahlungen, welche im Jahr 2016 steuerwirksam werden sollten, sind mit Vorteil möglichst bald vorzunehmen. Nur wenn die Mittel bis Ende Jahr bei der Säule 3a eingegangen sind, kann der Steuerabzug für das laufende Jahr noch vorgenommen werden.

 

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