Ist die AHV saniert?

Unsere Standortbestimmung zeigt auf, wo die AHV heute - nach STAF - steht, welche Massnahmen in Zukunft geplant sind und ob diese eine nachhaltige Finanzierung der AHV gewährleisten können.

Das Sorgenbarometer der CS zeigt, was die Schweizerinnen und Schweizer am meisten bewegt. Im Jahr 2018 ist die AHV/Altersvorsorge zuoberst auf der Liste mit 45 Prozent aller Nennungen. Für viele ist die AHV die grösste Sorge und der Sicherung der Renten gilt die höchste Priorität. Auch im «Jugendbarometer» wird dieses Thema als wichtigstes und dringendstes Problem der Schweiz genannt. Viele Junge machen sich ernsthafte Sorgen oder vermuten gar, dass sie dereinst keine gesicherten Renten erwarten dürfen.

In den letzten Jahren folgten Volksabstimmungen, Ideen und Reformprojekte dicht aufeinander, sodass es schwierig ist, den Überblick zu bewahren. Wo stehen wir heute, was ist geplant und reichen diese Massnahmen aus?
 

Ursachen der Finanzierungsprobleme und Lösungsmöglichkeiten bei der AHV

Die Ursachen der finanziellen Ungleichgewichte der AHV können mit den folgenden zwei Punkten auf einen einfachen Nenner gebracht werden:

  • Die Bevölkerung wird laufend älter und somit müssen die Renten für eine längere Zeit finanziert werden.1
  • Das Verhältnis zwischen den Beitragszahlern und den Rentenbezügern verschlechtert sich laufend. Diese Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen.2

Es gibt im Grunde genommen nur drei Sanierungsmöglichkeiten:

  • Kürzung der Renten
  • Erhöhung des Rentenalters
  • Zusatzfinanzierungen

Möglich sind auch Kombinationen dieser Varianten. Die Kürzung der Renten steht nicht zur Diskussion. Die Erhöhung des Rentenalters ist sehr unbeliebt bei der Bevölkerung. Mit ein Grund ist die Befürchtung, dass ältere Personen nur sehr schwer eine neue Arbeitsstelle finden respektive länger im Arbeitsprozess mit dabei bleiben könnten. Am einfachsten machbar ist eine Zusatzfinanzierung, wie mit STAF umgesetzt, entweder mit höheren AHV-Beiträgen oder durch zusätzliche Steuern. Aufgrund verschiedener erhaltener Anfragen sei an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der STAF beschlossene Erhöhung der Lohnprozente um 0,3 Prozent für die AHV per 1.1.2020 in Kraft treten werden. Ab Januar 2020 reduziert sich somit der ausbezahlte Nettolohn um 0,15 Prozent.

Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung den Sanierungsbedarf anerkennt und sich Sorgen um die Zukunft des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz macht, haben Reformen in der Praxis oft einen schweren Stand. Davon zeugen die gescheiterten Bemühungen der letzten zwei Jahrzehnte.
 

Reformen bei der AHV fanden in der Vergangenheit oft keine Mehrheit

Die 10. AHV-Revision im Jahr 1997 war die letzte grosse Reform der AHV.

Die 11. AHV-Revision scheiterte im Jahr 2004 an der Urne.

Die 11. AHV-Revision (bis), welche ebenfalls eine Anhebung des AHV-Rentenalters der Frauen zum Ziel hatte, scheiterte im Oktober 2010 bereits im Parlament.

Am 24. September 2017 wurde die Reform der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung abgelehnt. Bundesrat Berset schlug die Reform der AHV und der Pensionskasse in einem Paket vor.

Am 20. Dezember 2017 beschloss der Bundesrat, die AHV und die berufliche Vorsorge getrennt voneinander zu reformieren. Die Reformpakete «AHV 21» und «BVG Reform 2022» liegen mittlerweile vor. Auf die Reform «AHV 21» wollen wir nachfolgend eingehen.

Die zunehmende Lebenserwartung und die demografischen Veränderungen (zunehmend ungünstiges Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern) sind seit vielen Jahren bekannt. Es ist der Politik bis zur STAF-Abstimmung im Mai 2019 keine massgebende Sanierung oder Teilsanierung der Altersvorsorge gelungen. Der Reformstau ist mit STAF jedoch noch nicht beseitigt.
 

Was bringt STAF ab 2020?

Die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wurde am 19. Mai 2019 vom Stimmvolk angenommen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft (Beitrag in Klammer):

  • Höhere Lohnabzüge von je 0,15 Lohnprozente für Arbeitnehmende und Arbeitgeber (je ca. CHF 600 Mio.)
  • Volle Zuweisung des sogenannten «MWST-Demografieprozentes» an die AHV (CHF 520 Mio.)
  • Erhöhung des Bundesanteils an den AHV-Ausgaben von 19,55 Prozent auf 20,20 Prozent der AHV-Ausgaben (CHF 300 Mio.)

Die Zusatzfinanzierung bringt somit jährlich ca. 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV-Kasse. Dies bedeutet eine finanzielle Verschiebung des Problems von lediglich etwa vier Jahren.

Weitere Informationen zur STAF finden Sie in folgenden Artikeln:

Da das Umlageergebnis3 der AHV - ohne weitere Massnahmen - gemäss Vorausrechnung schon im Jahr 2023 wieder negativ ausfallen wird4, hat der Bundesrat bereits die nächste Reform aufgegleist: Die Reformvorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21).
 

Welche Anpassungen plant der Bundesrat unter dem Titel «AHV 21»?

  • Erhöhung des AHV-Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre. Die Anhebung soll übergangsweise in vier jährlichen Schritten à drei Monate erfolgen. Konkret heisst das, dass bei Umsetzung dieser Reform «AHV 21» alle Frauen ab Jahrgang 1958 länger arbeiten werden. Für alle Frauen ab Jahrgang 1961 gilt schliesslich das neue Rentenalter 65.
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen mit den Jahrgängen 1959 bis 1967. Diese Massnahmen kosten, je nach Variante, 400 bis 800 Millionen Franken pro Jahr.
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs. Die Berechnungsformel wird der längeren Lebensdauer angepasst. Die AHV-Rente soll ab Alter 62 vorbezogen werden können. Neu soll es auch möglich sein, die Rente teilweise vorzubeziehen oder teilweise bis Alter 70 aufzuschieben.
  • Die nach Alter 65 entrichteten AHV-Beiträge bis maximal Alter 70 können zur Rentenverbesserung genutzt werden sofern die Maximalrente nicht erreicht ist und dienen allenfalls der Schliessung von Beitragslücken. Der Rentnerfreibetrag von 16'800 Franken pro Jahr respektive 1'400 Franken pro Monat bleibt unverändert bestehen.
  • Die MWST soll um 0,7 Prozent (Normalsatz) angehoben werden.

Der Bundesrat rechnet damit, dass mit diesen Massnahmen die AHV-Finanzierung bis Ende der 2020er-Jahre sichergestellt sein wird. Die Reform wird demnächst im Parlament behandelt.
 

Anpassung an neue gesellschaftliche Lebensformen

Die Reform «AHV 21» bezieht sich vor allem auf die finanzielle Sanierung der AHV. Weitgehend unberücksichtigt bleibt die Veränderung der Lebensmuster. Die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau ist nicht mehr das vorherrschende Lebensmodell. Immer häufiger heiraten junge Paare nicht mehr, auch wenn sie Kinder haben. Junge Männer wollen immer öfter keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen, während junge Frauen vielfach nicht mehr auf eine Erwerbstätigkeit verzichten wollen oder mit einem kleineren Teilzeitpensum zufrieden sind. Diesen gesellschaftlichen Veränderungen wurde bisher kaum Rechnung getragen.

Bei Ehepaaren wird die AHV-Rente bei 150 Prozent plafoniert. Das heisst, dass jeder Ehegatte nur 75 Prozent Rente erhält, statt 100 Prozent. Die Plafonierung wird mit den tieferen Lebenshaltungskosten eines Ehepaars gegenüber einer alleinstehen Person begründet. Zwei Personen können sich viele Kosten teilen.

Dieselben Einsparungen können allerdings auch Konkubinatspaare realisieren. Dessen ungeachtet erhalten sie weiterhin je 100 Prozent der AHV-Rente, zusammen also 200 Prozent. Die Plafonierung der AHV-Renten bei Konkubinatspaaren auf 150 Prozent wäre sachlogisch.

Allerdings: Sollte die Abschaffung der Heiratsstrafe5 bei der Direkten Bundessteuer (DBST) mittels dem Modell der Individualbesteuerung erfolgen, müsste bei der AHV konsequenterweise auch eine Neubeurteilung erfolgen. Folgerichtig wäre dann, dass jeder Ehegatte seine individuelle AHV erhalten würde, wie dies beispielsweise die CVP mit der Motion «Beseitigung der Heiratsstrafe auch in der AHV» fordert. Dies würde dazu führen, dass nicht nur Konkubinatspaare, sondern auch verheiratete Paare eine volle 100-prozentige respektive 200-prozentige AHV erhalten würden. Natürlich würde dies die Kosten erhöhen. Letztlich geht es aber um eine nachvollziehbare und als gerecht empfundene Lösung für Ehepaare und Personen, welche ohne Trauschein zusammenleben.
 

Reichen diese Massnahmen? Ist die AHV nun gesichert?

Noch wissen wir nicht, ob das Reformprojekt «AHV 21» wie vom Bundesrat geplant umgesetzt werden kann. «AHV 21» saniert die AHV nicht nachhaltig, sondern bringt nur eine weitere Verschnaufpause von wenigen Jahren. Das Reformprojekt ist somit auch noch nicht «der grosse Wurf». Wahrscheinlich wäre ein solcher auch nicht mehrheitsfähig.

Spätestens Mitte der 2020er-Jahre muss die nächste Sanierung der AHV angegangen werden, damit weitere Massnahmen rechtzeitig, ca. ab dem Jahr 2030, in Kraft gesetzt werden können.

Die Schweizerinnen und Schweizer haben eine der höchsten Lebenserwartungen weltweit. Das Rentenalter gehört zudem heute im Vergleich mit den OECD-Staaten zu den tiefsten6. Daraus resultiert eine der längsten Rentenbezugsdauern weltweit. Das «Nachdenken» über ein höheres AHV-Rentenalter wird bei der nächsten Reform ein wichtiges Thema werden.

 

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1 Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich. Heute ist allerdings festzustellen, dass sich die Zunahme der Lebenserwartung offenbar verlangsamt hat. Das BSF publizierte folgende Zahlen:

Lebenserwartung Alter 65 1998 2008 2018 (prov.)
Männer 16.5 18.7 19.9
Frauen 20.6 22.0 22.7

Der demografische Wandel in der Schweiz bedeutet, dass immer mehr Rentner von immer weniger Arbeitstätigen finanziert werden müssen. Mit der Pensionierung der sog. Babyboomer (Nachkriegsgeneration bis 1964) ist die grösste Pensionierungswelle der Schweiz im Gange ist. Die über 65-jähringen werden im nächsten Jahrzehnt stark zunehmen. Kommen heute noch 3,5 Berufstätige auf 1 Rentner, so wird das Verhältnis 2045 auf 2 zu 1 geschrumpft sein.

3 Das Umlageergebnis der AHV zeigt die Differenz der laufenden Einnahmen und Ausgaben. Ausgeklammert bleiben die laufenden Kapitalerträge und die Kapitalwertänderungen. Ein negatives Umlageergebnis bedeutet, dass die Lohnbeiträge und Steuermittel der öffentlichen Hand kleiner sind als die ausbezahlten Renten.

4 Siehe «AHV-Haushalte ohne Reform, gemäss STAF und mit der AHV 21», Tabelle 2 des EDI. Gemäss Planung wird bereits ab 2023 ein negatives Umlageergebnis von 374 Mio. Franken erwartet. Bereits im Jahr 2025 ist gar mit einem negativen Umlageergebnis von 1'404 Mio. Franken zu rechnen. Das Umlageergebnis verschlechtert sind in den darauf folgenden Jahren kontinuierlich.

5 Im Jahr 1984 erging ein Bundesgerichtsurteil, welches festlegte, dass Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich nicht schlechtergestellt werden dürfen. Alle 26 Kantone haben in der Folge ihre kantonale Steuergesetzgebung angepasst, ausser der Bund bei der Direkten Bundessteuer (DBST). Bis heute wird über die Modalitäten der Abschaffung der Heiratsstrafe gestritten. Ein möglicher Lösungsvorschlag ist die Individualbesteuerung von Ehepaaren. Klar ist heute nur, dass von der Heiratsstrafe bei der DBST ca. 750'000 Ehepaare betroffen sind und dass dem Bund bei einer Neuregelung Einnahmen in der Höhe von ca. 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entgehen würden. Anders gesagt: Die Steuerpflichtigen bezahlen heute jährlich ca. 1,5 Milliarden Franken, welche bei Abschaffung der Heiratsstrafe nicht geschuldet wären.

6 In Europa haben die meisten Staaten das Rentenalter von Mann und Frau angeglichen. Die meisten Europas Länder haben zudem Rentenalter 67 für die kommenden Jahre beschlossen, zum Teil abhängig von der Entwicklung der Lebenserwartung. Darunter fallen bspw. Deutschland (Einführung im Jahr 2031), Frankreich (2023), Spanien (2027), USA (2027), Italien (2022), Niederlande (2022), Grossbritannien (2028), Dänemark (2022).