Steuertipp Nr. 35 – Organisation ist die halbe Miete
Steuertipp Nr. 35 – Organisation ist die halbe Miete
Steuertipp Nr. 35 - Organisation ist die halbe Miete
Die vergangenen beiden Beiträge, die Tipps zur Erstellung der privaten Steuererklärung, haben eines deutlich gemacht: Organisation ist die halbe Miete. Betrachten Sie Ihre Steuererklärung als fortlaufende Aufgabe und halten Sie sich an die folgenden Empfehlungen:
1. Termine setzen - Fristen einhalten
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Diese Redewendung gilt ganz besonders für die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft, sondern setzen Sie sich bereits im Vorjahr Termine für die Vorbereitung und Erledigung dieses wichtigen To Do's. Ist es Ihnen aufgrund fehlender Abrechnungen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur vorgegebenen ordentlichen Frist einzureichen, so beantragen Sie rechtzeitig eine Fristerstreckung. Informieren Sie sich hierzu über die entsprechenden Steuerfristen in Ihrem Kanton (maximale Verlängerung, mögliche zusätzliche Verlängerungen, evt. Kosten für Verlängerung).
2. Steuerordner anlegen
Erhalten Sie im Verlauf des Jahres ein für Ihre Steuererklärung wichtiges Dokument, ob in elektronischer Form oder per Post, legen Sie dieses in einem separaten (elektronischen) Ordner bzw. Dossier ab. Folgende Unterlagen sind in diesem Zusammenhang relevant (Auswahl nicht abschliessend):
- Lohnausweis
- Bankbelege
- Steuerbescheinigung Ihrer Säule 3a
- Spendenbescheinigungen
- Arztrechnungen
- Spesenbelege im Bereich Ihrer persönlichen Weiterbildung
Beginnen Sie dann, bestenfalls im Januar oder Februar des folgenden Jahres, mit den Vorbereitungen Ihrer neuen Steuererklärung, so haben Sie alle notwendigen Informationen und Belege zur Hand – das erspart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und trägt dazu bei, dass nichts vergessen geht.
3. Online Programme nutzen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung digital zu erstellen. Fast alle Kantone bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile eine Steuersoftware an, anhand derer die Steuererklärung vollumfänglich online eingereicht werden kann. Der Vorteil ist selbsterklärend: Einmal elektronisch erfasste Daten bleiben im Programm hinterlegt und müssen beim erneuten Erfassen im Folgejahr lediglich noch auf ihre Aktualität hin geprüft werden. Zudem gibt Ihnen das Programm Hinweise bezüglich noch mangelhaft ausgefüllter Felder oder fehlender Angaben. Damit werden nebst Ihrem zeitlichen Aufwand auch Fehlerquellen reduziert.
4. Last check vornehmen: Haben Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung genutzt?
Haben Sie es verpasst, Abzüge geltend zu machen, so kann dies nicht nachgeholt werden. Es lohnt sich daher, zu prüfen, ob Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung genutzt haben. Ein Blick auf die oben aufgeführte Liste unserer Steuertipps wird Ihnen hierbei von Nutzen sein.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung genutzt haben?
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