Steuertipp Nr. 2 - Steuerstrategien beim Unterhalt von Liegenschaften
Steuertipp Nr. 2 - Steuerstrategien beim Unterhalt von Liegenschaften
Liegenschaftsbesitzer können nur dann die maximalen Steuerabzüge generieren, wenn sie planmässig und mit einer klaren Strategie vorgehen. Wir zeigen Ihnen, wie eine effiziente Planung umgesetzt werden kann.
Eigentümer von Liegenschaften können bei fast allen Kantonen – je Liegenschaft und je Steuerperiode – für die direkte Bundessteuer aber auch für die Staatssteuer wählen, ob sie die Unterhaltskosten pauschal oder effektiv geltend machen wollen (sog. Wechselpauschale).
Dieses Wahlrecht kann grosse Auswirkungen auf Ihre Steuern haben. Bei geschickter Planung ist es sogar möglich, insgesamt – über die Jahre – mehr Liegenschaftsunterhaltskosten geltend zu machen, als effektiv angefallen sind.
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