Steuertipp Nr. 12 - Steuern sparen mit Schuldzinsen bei Privatpersonen
Steuertipp Nr. 12 - Steuern sparen mit Schuldzinsen bei Privatpersonen
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Schuldzinsen könnten steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings: In der Praxis ist doch nicht immer alles so klar.
Zuerst zeigen wir auf, was steuerlich abzugsfähige Schuldzinsen sind und was nicht. Leider gibt es in der Schweiz keine einheitlichen Regelungen. So sind immer auch die kantonalen Bestimmungen zu beachten.
Erfahren Sie in unserem Artikel, was zu beachten ist. Sie finden praxiserprobte Empfehlungen zu folgenden Themen:
- Schuldzinsen bei Miteigentum, Solidarschuldnerschaft.
- Privatdarlehen, Fälligkeiten während des Jahres.
- Baurechtszinsen.
- Baukreditzinsen.
- Ablösezahlungen für den vorzeitigen Ausstieg aus einer Festhypothek (sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen).
- Schuldzinsen bei Aktionärsdarlehen und Gesellschafterdarlehen.
- Empfehlungen zu Aktionärsdarlehen bei Kapitalgesellschaften.
- Beschränkung oder Verweigerung des Schuldzinsenabzugs.
- Indirekte Amortisation von Hypotheken.
Der Schuldzinsenabzug ist einer der wichtigsten Abzüge bei privaten Steuererklärungen. Entscheidend ist es, alle Schuldzinsen zu erkennen und steuerlich geltend zu machen. Nicht vergessen sollten Sie zum Beispiel die Verzugszinsen bei den Steuerschulden.