Steuergesetzrevision 2027 Kanton Luzern - Ordentliche Vernehmlassung
Steuergesetzrevision 2027 Kanton Luzern - Ordentliche Vernehmlassung
Seit 2024 müssen grosse internationale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent entrichten. Falls die Gewinnsteuer eines betroffenen Schweizer Unternehmens unter 15 Prozent liegt, wird seit dem Geschäftsjahr 2024 eine Ergänzungssteuer des Bundes fällig. Im Bundesparlament sind Diskussionen im Gang, den Verteiler der Mehrerträge aus den Einnahmen der OECD-Mindestbesteuerung zwischen Kanton und Bund anzupassen. Aufgrund dessen sieht sich der Kanton Luzern gezwungen, Anpassungen am Steuergesetz vorzunehmen.
Im Sommer 2023 entschieden die Schweizer Stimmberechtigten, dass 75 Prozent der OECD-Steuereinnahmen an die Kantone und 25 Prozent an den Bund fliessen sollen. Die Kantone zeigten sich enttäuscht, als die Finanzkommission des Ständerates Ende November 2024 ankündigte, die Regelungen nachträglich ändern zu wollen. Der neue Vorschlag sah vor, dass die Kantone und der Bund jeweils 50 Prozent der Mehreinnahmen aus der OECD-Steuer erhalten. Dieser neue Verteilschlüssel würde für den Kanton Luzern Mindereinnahmen in der Höhe von rund CHF 130 Millionen bedeuten. Aktuell ist unklar, ob es tatsächlich zu einer Anpassung des Verteilschlüssels kommen wird. Sollte der Bund auf eine Anpassung des Verteilschlüssels der OECD-Mehrerträge verzichten, behält sich der Kanton Luzern vor, auf diese Anpassungen am kantonalen Steuergesetz ebenfalls zu verzichten.
Mehrstufentarif für Unternehmen mit einem Reingewinn von CHF 50 Mio. oder mehr
Vornweg ist es wichtig zu erwähnen, dass die geplante kantonale Steuergesetzrevision nur steuerliche Auswirkungen für Gesellschaften hat, deren Reingewinn höher als CHF 50 Millionen Franken beträgt.
Konkret sind folgende Gewinnsteuersatzerhöhungen vorgesehen:
- Für Reingewinne bis CHF 50 Mio. keine Erhöhungen (aktueller Gewinnsteuersatz vor Steuern in der Stadt Luzern: 11.91%)
- Für Reingewinne zwischen CHF 50 Mio. und CHF 500 Mio. soll eine Erhöhung um 3% je Einheit resultieren.
- Für Reingewinne ab CHF 500 Mio. soll eine Erhöhung um 4% je Einheit der kantonalen Gewinnsteuer unterliegen.
Die oben genannten kantonalen Gewinnsteuersatzerhöhungen sind flexibel und können jährlich angepasst werden. Zudem greifen Sondereffekte, welche dazu führen, dass der effektive Gewinnsteuersatz pro Gesellschaft nicht über 15% steigen sollte.
Die ordentliche Vernehmlassung für die Steuergesetzrevision 2027 startet am 23. April 2025 und dauert bis zum 23. Juli 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen (Botschaft) sind ab dem Vernehmlassungsstart verfügbar. Das Inkrafttreten der Vorlage ist aktuell auf den 1. Januar 2027 vorgesehen.