Standortförderung: Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)

Standortförderung: Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)

Der Kanton Luzern entwickelt seine Standortförderung weiter, um Unternehmen auch unter den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen optimale Perspektiven zu bieten.

Aufgrund der internationalen Entwicklungen im Steuerbereich - seit dem Jahr 2024 müssen grosse internationale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung eine Gewinnsteuer von mindestens 15 Prozent entrichten - hat sich die Standortattraktivität des Kantons Luzern zunehmend verschlechtert.

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, hat der Regierungsrat heute die Eckpunkte präsentiert, wie in den nächsten Jahren 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket für die Standortförderung investiert werden soll. Die Massnahmen dienen der Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen, dem Erhalt der attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen und der Verbesserung der Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung.

Standortförderungspaket für Wirtschaft und Bevölkerung

Die starke positive Entwicklung der Unternehmenssteuereinnahmen in den letzten 10 Jahren sowie die veränderte Ausgangslage mit der OECD-Mindestbesteuerung, erlauben es dem Kanton Luzern ein umfassendes Massnahmenpaket im Umfang von rund CHF 300 Mio. für eine attraktive Standortförderung zu verabschieden.

Wo die Bevölkerung profitiert

Insgesamt werden der Luzerner Bevölkerung für folgende Massnahmen rund CHF 100 Mio. zur Verfügung gestellt. Die bedeutendsten Massnahmen daraus sind:

  • Steuerfusssenkung bei natürlichen Personen ab 2026 von aktuell 1.55 auf neu 1.45 Einheiten (ca. CHF 70 Mio.)
  • Finanzielle Unterstützung bei familienergänzender Kinderbetreuung (ca. CHF 22 Mio.)
  • Ausbau der regionalen Kulturförderung (ca. CHF 6 Mio.)

Wo die Unternehmen profitieren

Für die Standortförderung im engeren Sinne profitieren Luzerner Unternehmen durch verschiedene Massnahmen in einer Gesamthöhe von rund CHF 200 Mio. Hauptteil bildet dabei der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB).

Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)

Der Kanton Luzern stellt den im Kanton ansässigen Unternehmen mit dem Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) in neues Fördergefäss zur Verfügung. Dafür wird jeweils ein jährlicher Maximalbeitrag durch den Kantonsrat festgelegt. Im Jahr 2026 wird davon ausgegangen, dass dem LIB CHF 160 Mio. zur Verfügung stehen.

Wer hat Anspruch auf den Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)?

  • Alle Luzerner Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind und über wirtschaftliche Präsenz (Räume und Personal) verfügen.
  • Unternehmen, die in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung tätig sind.
  • Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen und über ordentlich revidierte Jahresabschlüsse verfügen.

Die Anfrage auf einen Anteil des LIP ist voraussichtlich per Gesuch an die zuständige kantonale Stelle einzureichen.

Weitere Fördermassnahmen für juristische Personen

  • Steuerfusssenkung juristische Personen ab 2026 von aktuell 1.55 auf neu 1.45 Einheiten (ca. CHF 23 Mio.)
  • Förderung Startup- & Innovationsökosystem (ca. CHF 6 Mio.)
  • Erschliessung von Wirtschaftsflächen (ca. CHF 6 Mio.)
  • Diverse weitere Massnahmen, inklusive Investition in internationale Schulen (ca. CHF 5 Mio.)

Das Standortförderungspaket steht unter Vorbehalt einer Volksabstimmung, welche voraussichtlich im 3. Quartal 2026 stattfinden wird. Die voraussichtliche Inkraftsetzung ist per 1. Oktober 2026 geplant.

Haben Sie Fragen zur OECD-Mindeststeuer oder zum Standortförderpaket insbesondere zum Antrag eines Anteils am LIB?

Unser Steuerberatungsteam im Kanton Luzern ist bei Fragen gerne für Sie da.