Unternehmerinnen und Unternehmer - aufgepasst: Haben Sie die Akonto Beitragsabrechnung bei der AHV überprüft? Stimmt die Vorabmeldung der Krankentaggeld- und Unfallversicherung noch?
Die provisorischen Beiträge für die AHV basieren auf der Höhe der voraussichtlichen Lohnsumme, die Sie mit Ihrer Schlussdeklaration für das Vorjahr Ihrer Ausgleichskasse mitteilten. Wir empfehlen Ihnen, die Akonto Beitragsrechnung regelmässig zu überprüfen. Insbesondere, wenn Sie eine variable Lohnpolitik führen, grössere Schwankungen in Ihrem Personalbestand verzeichnen oder sonstige Änderungen bezüglich Bruttolohn feststellen. So können Sie verhindern, dass Sie anfangs Jahr, wenn auch alle anderen Versicherungsprämien anfallen, zusätzlich eine unerwartet hohe Schlussrechnung der Ausgleichskasse erhalten. Zentral ist zudem, dass Sie die Akonto- sowie Schlussrechnung immer rechtzeitig bezahlen, andernfalls werden Ihnen 5% Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag verrechnet.
Sollten Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, beachten Sie bitte, dass bei einer Abweichung der Akontobeiträge von mehr als 25%, nebst einer hohen Schlussrechnung, ganze 5% Verzugszinsen über die Differenz erhoben werden. Dies rückwirkend und auch dann, wenn alle Akontorechnungen pünktlich bezahlt wurden. Da die definitive Verfügung der Beiträge erst nach Meldung des Einkommens durch die Steuerverwaltung erfolgt, können zwischen der Akontorechnung und der Endabrechnung mehrere Jahre vergehen. Wir empfehlen daher, die Einkommensbasis anzupassen, sobald der Jahresabschluss erstellt ist.
Im Hinblick auf die Unfall- und Krankenversicherung ist die Notwendigkeit einer Meldung abhängig vom Versicherungsdienstleister. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Broker oder Kundenberater, denn auch hier lohnt es sich zweifelsfrei, die gemeldete Lohnsumme zu überprüfen, damit die Schlussrechnung nicht zu hoch ausfällt.
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