Effizientes Arbeitszeitmanagement mit Abacus

Fokus Seilbahn-Branche - Sicherheit und Produktivität im Einklang

Es ist Winter und während der Skifahrer an der Kasse einer Seilbahn steht und den malerischen Berggipfel betrachtet, transportiert die Seilbahn eine Gruppe Skifahrer sicher und bequem auf den Berg. Auf den präparierten Pisten gleiten die Schneesportbegeisterten den Berg hinunter. Doch für einen schönen Skitag mit Freunden gehört weit mehr dazu als nur gutes Wetter.

Die Kasse muss bedient, die Seilbahn gewartet und gesteuert, die Pisten präpariert und potenzielle Kundinnen und Kunden sollen mit Werbung angelockt werden. All diese und noch viele weitere Aufgaben werden durch fleissige Mitarbeitende ausgeführt.

Doch wie wissen alle Mitarbeitenden, wann und wo sie ihren Dienst anzutreten haben? Wie wird sichergestellt, dass auch die Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden und somit die Sicherheit des Betriebs gewährleistet ist? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die verschiedenen Mitarbeitergruppen?

Um diese Fragen beantworten zu können, ist ein kurzer Einblick in die gesetzlichen Vorschriften des Schweizer Arbeitsgesetzes nötig, insbesondere in Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeiten.

Arbeitszeitgesetz

Gemäss Artikel 73, ArGV 1 besteht in der Schweiz grundsätzlich die Verpflichtung für jeden Arbeitnehmer, die geleistete Arbeit zu erfassen. Es ist wichtig, dass jeder Arbeitgeber nachvollziehen kann, wann die Mitarbeitenden gearbeitet, Pausen genommen und die Arbeit beendet haben. Diese Informationen dienen dazu, die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes zu gewährleisten. Ausserdem haben die Mitarbeitenden Anrecht auf eine bestimmte Anzahl an Ruhe-, Feier- und Ferientagen, die eingehalten werden müssen.

Zusätzlich zu diesen Regelungen können Gesamtarbeitsverträge abweichende Regelungen festlegen. Beispiele hierfür sind der L-GAV oder der Gesamtarbeitsvertrag Seilbahnen.

Das Arbeitszeitgesetz für Seilbahnen enthält spezifische Regelungen, die auf die Besonderheiten dieser Branche zugeschnitten sind. Im Allgemeinen umfassen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für die Seilbahnen-Branche:

  • Dienstteil: Maximal 5 Stunden und 10 Minuten ununterbrochene Arbeitszeit einmal zwischen zwei arbeitsfreien Tagen.
  • Höchstarbeitszeit: Maximal 13 Stunden (780 Minuten) pro Tag in der Saison, maximal 72 Stunden in sieben aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.
  • Essenspause: Mindestens eine Stunde in der Mitte des Dienstes.
  • Verlängerung der Dienstschicht: Maximal 15 Stunden Dienstschicht, wobei maximal 13 Stunden Arbeitszeit mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
  • Ruheschicht: Mindestens 12 Stunden innerhalb von 42 Tagen, zusätzliche Verkürzung auf bis zu 9 Stunden zwischen zwei arbeitsfreien Tagen möglich.
  • Ruhetage: Mindestens 62 Ruhetage pro Jahr, mindestens 3-4 Ruhetage pro Monat.
  • Ruhesonntage: Mindestens 20 Ruhesonntage pro Jahr, der gesamte Zeitraum von 00.00 bis 24.00 Uhr am Sonntag muss frei sein.

Minutiöse Planung

Die Grundlage für einen erfolgreichen und sicheren Betrieb einer Seilbahn ist eine sorgfältige Personaleinsatzplanung. Bei der Planung des Personals müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden:

  • Gesetzliche Vorschriften wie das Arbeitsgesetz und Sicherheitsvorschriften.
  • Betriebszeiten, einschliesslich Vorbereitungsarbeiten und Betrieb an sieben Tagen in der Woche.
  • Stosszeiten, bei denen das Personal besonders eingesetzt werden muss.
  • Qualifikationen des Personals, einschliesslich Ausbildungen und Zertifikate.
  • Flexibilität, um unvorhersehbare Ereignisse wie Personalausfälle oder Notsituationen zu bewältigen.

Um all diese Faktoren zu berücksichtigen, ist eine präzise und transparente Personaleinsatzplanungs- und Zeiterfassungs-Software erforderlich.

Abacus Personaleinsatzplanung AbaPlan

Mit der Personaleinsatzplanung AbaPlan von Abacus wird der zeitliche Aufwand für alle Beteiligten reduziert. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Überstunden, Überzeiten, Ruhezeiten, Pausen usw. werden bereits bei der Planung berücksichtigt, was eine effiziente Verwaltung der Personalressourcen ermöglicht. Sowohl HR-Verantwortliche als auch Vorgesetzte und Mitarbeitende haben jederzeit den Überblick über geplante Arbeitszeiten und Absenzen.

Abacus Zeiterfassung

Die Abacus Zeiterfassung bietet eine standardisierte integrierte Gesamtlösung, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten werden kann. Die Mitarbeitenden haben verschiedene Eingabemöglichkeiten, die miteinander vernetzt sind, und die Mitarbeiterstammdaten müssen nur einmal erfasst werden. Durch die vollständige Integration in das Abacus ERP-System können Löhne und Zuschläge direkt über die Abacus Lohnbuchhaltung ausbezahlt werden. Die Abacus Zeiterfassung gewährleistet eine gesetzeskonforme Erfassung und Berechnung der Arbeitszeiten, was zu Rechtssicherheit und administrativer Entlastung führt. Gesetzliche Pausen können automatisch abgezogen werden und spezifische Anforderungen wie Zuschläge bei Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit werden in der Software automatisch berücksichtigt. Die Zugriffsrechte können individuell oder hierarchisch basierend auf der Organisationsstruktur definiert werden. Zudem haben Vorgesetzte die Möglichkeit, Arbeitszeiten und Absenzen zu kontrollieren und bei Bedarf direkt zu korrigieren.

Effektives Controlling mit interaktiven Dashboards

Das MyAbacus Mitarbeiterportal bietet umfassende Auswertungsmöglichkeiten für Vorgesetzte. Individualisierbare Dashboards liefern relevante Kennzahlen und ermöglichen eine detaillierte Analyse der Personaldaten. Anpassbare Ansichten und Masken mit Filteroptionen bieten Flexibilität und interaktive Diagramme stellen planungsrelevante Kennzahlen dynamisch dar. Diese interaktiven Dashboards ermöglichen ein effektives HR-Controlling und eine detaillierte Analyse der Mitarbeiterkennzahlen.

Integration des Arbeitszeitgesetzes Seilbahnen ab Version 2024

Bereits in Abacus-Standard integriert sind die Arbeitszeitgesetze nach OR inklusive dem Jugend-Arbeitszeitgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz nach L-GAV. Ab Version 2024 wird neu das Arbeitszeitgesetz Seilbahnen integriert sein. Alle oben genannten Arbeitszeitgesetze können somit für verschiedene Mitarbeitergruppen auf demselben Mandanten gleichzeitig aktiviert werden. Zusätzlich zur Integration des Arbeitszeitgesetzes für Seilbahnen erweitert Abacus die Personaleinsatzplanung um die langersehnte Springer-Funktion sowie um den Prozess des Dienst-Abtauschs bei ungeplanten Absenzen von Mitarbeitenden, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Unfall.

Umsetzung mit BDO

Der Arbeitsalltag bei einer Seilbahn ist komplex und erfordert eine präzise Ressourcenplanung und -kontrolle, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Abacus bietet hierfür die passende, standardisierte Software. Das BDO Abacus-Beratungsteam steht Ihnen unterstützend zur Seite, um die Software individuell und optimal an die Bedürfnisse Ihres dynamischen Seilbahnbetriebs anzupassen. Mit langjährigem Know-how im operativen Personalmanagement und in der Beratung und Implementierung von HR-/Zeiterfassungstools in verschiedenen Branchen, verfügt das Team über das nötige Fachwissen, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Aber überzeugen Sie sich am besten selbst! Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gerne für eine persönliche Live-Demo zur Verfügung, bei der sie Ihnen die Vorteile der Abacus-Software präsentieren.