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Das Schweizer Parlament hat beschlossen, Inhaberaktien weitgehend abzuschaffen. Unternehmen, die Inhaberaktien ausgegeben haben, müssen von wenigen Ausnahmen abgesehen bis 30. April 2021 sämtliche Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln. Wird diese Pflicht nicht befolgt, drohen einschneidende Sanktionen für Aktionäre und Leitungsorgane – vom Verlust der Aktien über Bussen bis zu 10'000 Franken bis hin zur zwangsweisen Liquidation des Unternehmens.
Keine Ausgabe von neuen und zwingende Umwandlung bestehender Inhaberaktien
Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke am 1. November 2019 ist die Neuausgabe von Inhaberaktien untersagt.
Bestehende Inhaberaktien sind innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. bis zum 30. April 2021, in Namenaktien umzuwandeln. Handeln die Organe der Gesellschaft nicht, so werden die bestehenden Inhaberaktien von Gesetzes wegen automatisch in Namenaktien umgewandelt. Nach einer solchen zwangsweisen Umwandlung werden künftige Anmeldungen zur Eintragung von Statutenänderungen durch das Handelsregisteramt abgewiesen, solange die Statuten nicht an die Umwandlung angepasst sind.
Ausnahmen
Inhaberaktien sind nur in den zwei folgenden Fällen weiterhin zulässig:
- Wenn sie von einer Gesellschaft mit börsenkotierten Beteiligungspapieren gehalten oder ausgegeben werden, oder
- wenn sie als Bucheffekten ausgestaltet, d.h. bei einem depotführenden Institut hinterlegt sind.
Ist eine der beiden genannten Voraussetzungen erfüllt, so ist bis 30. April 2021 ein Eintrag dieser Tatsache im Handelsregister vorzunehmen, bei Untätigkeit werden auch solche Aktien automatisch und zwangsweise umgewandelt.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Abschaffung der Inhaberaktien
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir prüfen Ihre bestehenden Anteilbücher und Verzeichnisse der wirtschaftlich Berechtigten. Wir setzen bei Bedarf die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien für Sie um und prüfen Ihre Statuten auf Aktualität und Gesetzeskonformität.