Die Freistellung - Auf was der Arbeitgeber unbedingt achten sollte

Es gibt immer wieder Situationen, in denen ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber freigestellt wird. Es liegt in der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freizustellen. Eine Freistellung bedingt gewisse organisatorische Vorkehrungen. Bei einer unbedachten Freistellung besteht die Gefahr, dass die Bedingungen der Freistellung nicht klar festgehalten werden. Es empfiehlt sich daher, die mit dem einseitigen Verzicht des Arbeitgebers verknüpften Bedingungen schriftlich festzuhalten oder besser - gemeinsam mit dem Arbeitnehmer eine Freistellungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Diese sollte insbesondere die folgenden Punkte beinhalten:

  • Abrufvorbehalt/ Widerruf
  • Höhe des Lohnanspruches während der Freistellung
  • Ersatzverdienst/ Pflicht zur Stellensuche
  • Kompensation von Ferien- und Überstundenguthaben
  • Rückgabepflichten
  • Geschäftsfahrzeug
  • Geheimhaltungspflicht/ Konkurrenzverbot

Mit einer umfassenden und korrekt ausgearbeiteten Freistellungsvereinbarung lässt sich ein allfälliges Prozessrisiko erheblich reduzieren.

 

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