Controlling wird im weitesten Sinne als Führungsphilosophie verstanden. Dank unternehmerischem Vorausdenken, frühzeitigem Vorsorgen und Gegensteuern können die gesetzten Ziele effizient und effektiv erreicht werden. In der geforderten Qualität, Quantität und mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen. Neben einer Informationsversorgungsfunktion übt das Controlling aber auch eine Koordinations-, Planungs- und Kontrollfunktion aus. Ein zweckmässig ausgestaltetes Controlling hilft dabei, Zielabweichungen frühzeitig zu erkennen, die benötigten Entscheidungsgrundlagen zu liefern und den Handlungsbedarf zu eruieren.
In jeder Gemeinde existieren prinzipiell drei Führungsebenen – Legislative (Stimmberechtigte oder Parlament), Exekutive und Verwaltung. Dabei wirken zwei Steuerungskreisläufe zusammen:der politische und betriebliche bzw. der strategische und operative. Die politische Ebene legt die Ziele der Verwaltung fest. Damit die von der Legislative festgelegten Ziele erreicht werden können, ist eine Konkretisierung dieser Ziele notwendig.Der Exekutive kommt in diesem Zusammenhang die Übersetzungsfunktion zwischen strategischer und operativer Steuerung zu.
Für die langfristige Planung (ca. 10 Jahre) erstellen Gemeinden ein Leitbild (Gemeindestrategie). Das Dokument wird einmal pro Legislatur von der Exekutive überarbeitet und den Stimmberechtigten oder dem Parlament zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Leitbild muss nicht zu allen Verwaltungsbereichen Aussagen machen, sondern legt den Fokus auf bestimmte ausgewählte Aspekte. Dabei kann eine SWOT-Analyse helfen, die strategische Ausrichtung in Form von strategischen Zielen (Leitsätzen) der Gemeinde festzulegen.
Für die mittelfristige Planung (4 Jahre) wird ein Legislaturprogramm erstellt. In diesem hält die Exekutive die Legislaturziele fest, verbunden mit den wichtigsten Massnahmen. Das Dokument wird in der Regel einmal pro Legislatur überarbeitet. Die Struktur des Legislaturprogramms orientiert sich am Aufgaben- und Finanzplan und nimmt Bezug auf die längerfristige Ausrichtung der Gemeinde bzw. das Leitbild.
Die Zielerreichung wird jährlich überprüft und Abweichungen werden im Jahresbericht rapportiert. Zur rollenden mittelfristigen Planung dient der Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Darin hält die Exekutive die geplanten Aufgaben und die zugehörigen Finanzen flächendeckend für alle Verwaltungsbereiche für das Budgetjahr und die Planjahre fest. Diese Angaben werden ergänzt um Messgrössen, die als zusätzliche Anhaltspunkte zur Planung und Beurteilung einer Aufgabe dienen. Der AFP nimmt Bezug auf das Legislaturprogramm und stellt so sicher, dass die strategischen Ziele erreicht werden. Der AFP wird jährlich überarbeitet. Er wird den Stimmberechtigten oder dem Parlament jährlich zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die kurzfristige Planung (1 Jahr) erfolgt mit dem Budget. Das Budget wird den Stimmberechtigten oder dem Parlament vor Beginn des Rechnungsjahres zum Beschluss vorgelegt. Eine integrierte Präsentation von Budget und Mehrjahresplanung erlaubt den Stimmberechtigen und dem Parlament eine bessere Übersicht. Die jährliche Berichterstattung erfolgt mit dem Jahresbericht inklusive Jahresrechnung. Dieser zeigt auf, inwieweit die Vorgaben des Budgets erreicht worden sind. Im Jahresbericht wird ebenfalls Bezug auf die Zielerreichung des Legislaturprogramms genommen.
Das Controlling im politischen Führungskreislauf erfolgt also aufgrund der bekannten Instrumente Strategie, Legislaturprogramm, Aufgaben- und Finanzplan, Budget sowie Jahresbericht und Jahresrechnung. Im politischen Führungskreislauf schliesslich wird die Zielerreichung von Leitbild und Legislaturprogramm überwacht und deren Wirkung beurteilt
In den rechtlichen Grundlagen zum Finanzhaushalt der Gemeinden bestehen auf kantonaler Ebene häufig Bestimmungen, welche das Thema Controlling aufnehmen. Insbesondere im Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) ist Controlling erwähnt. Da der Verwaltung bei der WOV mehr Entscheidungsfreiraum für den Einsatz von Ressourcen gewährt wird (z.B. Globalbudget), ist das Controlling von Leistungsgrössen zur Überprüfung der Zielerreichung ein zentrales Erfordernis.
Controlling ist nicht nur im vorerwähnten Kontext relevant, sondern ist auch auf Verwaltungs- und Exekutivebene von grosser Bedeutung. Meist werden in den kantonalen Rechtsgrundlagen jedoch keine konkreten Anforderungen an den Aufbau und die Ausgestaltung von Controllinginstrumenten gestellt.
Die Verwaltungstätigkeiten sollten durch ein zweckmässiges operatives Controlling gesteuert werden. In diesem werden die Massnahmen geplant, umgesetzt und überprüft. Die Exekutive hat dabei insbesondere folgende Eckpunkte festzulegen:
Zusätzlich sind die Ziele klaren Dimensionen zuzuteilen (Finanzen, Leistungen, Projekte und Personal) und zu definieren. Mit dem Finanzcontrolling wird der Finanzhaushalt überwacht. Es umfasst alle finanziellen Vorgänge, insbesondere die Budgetierung. Um die Gemeinde zu führen, sind für alle wesentlichen Verwaltungsaufgaben Zielsetzungen hinsichtlich der Leistungen zu definieren. Dazu werden geeignete Indikatoren als Messgrössen herangezogen, mit welchen die Zielerreichung beurteilt werden kann. Um die Vorgaben im Bereich Personalcontrolling zu erfüllen, sind die Mitarbeitenden mit Zielvorgaben zu führen. Ein systematischer Prozess der Zielvereinbarung und Überwachung der Zielerreichung ist dazu erforderlich. Ein solcher Controlling-Kreislauf ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Nicht zuletzt müssen auch die Ressourcen und Hilfsmittel vorhanden sein, um eine effiziente und effektive Durchführung des Controllings und Reportings zu ermöglichen. Ausserdem lässt sich mittel- bis langfristig ein Nutzen generieren, wenn alle involvierten Stellen und Anspruchsgruppen (z.B. Verwaltung, Exekutive, Kommissionen) die Bereitschaft zur Umsetzung signalisieren und die aufbereiteten Unterlagen auch für ihre Entscheidungen nutzen wollen.
In der Praxis gibt es zahlreiche Herangehensweisen zur Umsetzung eines operativen, unterjährigen Controllings und der damit verbundenen Berichterstattung (Reporting). In vielen kleineren Gemeinden wird dies informell umgesetzt und gelebt. Anlässlich von Sitzungen der Exekutive werden Geschäfte behandelt und nötigenfalls Massnahmen ergriffen. Es werden jedoch keine Finanzdaten oder nicht finanzielle Leistungsdaten erhoben und ausgewertet. Daher gelangt an die Exekutive keine schriftliche Berichterstattung in einem vorgeschriebenen Zyklus (z.B. monatlich, quartalsweise) zum Stand der Zielerreichung und zur Ableitung von Handlungsempfehlungen sowie Festlegung von Massnahmen. Es liegt in der Regel im Ermessen der Exekutive, inwieweit ein formalisiertes Controlling und Reporting stattfindet. Vielfach scheut man sich in Gemeinden vor dem Aufwand für die Aufbereitung und verzichtet aus diesem Grund auf einen möglichen Mehrwert durch ein Controlling.
Dadurch entstehen folgende Problematiken:
Die Aufbereitung der Datengrundlagen für das Controlling und Reporting wird oft als mühsam empfunden. Die Finanzdaten lassen sich in der Regel schnell und ohne zusätzlichen Aufwand aufbereiten. Hingegen ist die Aufbereitung von individuellen Leistungsgrössen oft mit einem Mehraufwand verbunden und es gibt keine zentrale Applikation, in welcher diese erfasst werden.
Die periodische Aufbereitung von Berichten, wozu auch die Erstellung des Budgets, der Jahresrechnung oder des Aufgaben- und Finanzplans gehören, ist bei manueller Erstellung mit erheblichem Aufwand verbunden. Obwohl die Berichte meist standardisiert sind, ist oftmals eine manuelle Übertragung von Daten erforderlich. Dies birgt ein erhöhtes Fehlerrisiko und macht die Aufbereitung des Berichtswesen zeitaufwändig und unattraktiv. Abhilfe dafür kann das webbasierte Tool IKVS schaffen.
Mit dem Ziel, den öffentlichen Verwaltungen in der Schweiz ein modernes, attraktives und effizientes Finanzsteuerungs- und Berichterstattungstool anbieten zu können, sind BDO und Axians IKVS Schweiz eine Partnerschaft eingegangen. IKVS ist ein webbasiertes Tool, mit dem die periodischen Berichte wie Jahresrechnung, Budget und Aufgaben- und Finanzplan auf Knopfdruck erstellt und aktualisiert werden können. Ausserdem besteht die Möglichkeit, mit IKVS ein unterjähriges Controlling und Reporting umzusetzen. Mit der interaktiven, zielgruppenorientierten Publikation von Berichten sowie den individuellen Vergleichsmöglichkeiten (Benchmark) von Kennzahlen erreichen Sie eine moderne, interaktive Steuerung der Finanzen in Ihrer Gemeinde. Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Link www.bdo.ch/ikvs.
Mit langjähriger Branchenerfahrung und ausgewiesener Fachkompetenz unterstützt BDO Sie partnerschaftlich und vertrauensvoll bei der finanziellen Steuerung Ihrer Gemeinde. Vertrauen Sie auf unsere Expertise bei der Konzeption und Umsetzung Ihres Controllings und Reportings. Wir begleiten Sie zudem verlässlich und kompetent bei der Einführung der automatisierten Berichterstattung und interaktiven Finanzsteuerung mit IKVS. Wagen Sie einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung – gemeinsam mit uns.
Unsere Expertinnen und Experten von BDO und publicXdata stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.
Hier finden Sie die den vollständigen Gemeindebrief als PDF zum Download: