Bundesrat lehnt JUSO-Erbschaftssteuerinitiative ab
Bundesrat lehnt JUSO-Erbschaftssteuerinitiative ab
Kernpunkte zum Artikel Bundesrat lehnt JUSO-Erbschaftssteuerinitiative deutlich ab
Um was geht es bei der «Initiative für eine Zukunft»?
Die Initiative sieht eine sogenannte «Zukunftssteuer» vor, die für Nachlässe und Schenkungen ab einem Freibetrag von 50 Millionen Franken einen Steuersatz von 50% erhebt. Die Einnahmen würden zweckgebunden zur Bekämpfung der Klimakrise eingesetzt, wobei zwei Drittel dem Bund und ein Drittel den Kantonen zugutekommen. Der Bundesrat soll den Freibetrag regelmässig an die Teuerung anpassen, während die Kantone für die Veranlagung und den Einzug verantwortlich wären.
Die Ziele klingen auf den ersten Blick nobel: Eine faire Umverteilung zugunsten einer nachhaltigen Zukunft. Doch der Teufel steckt im Detail. Für viele Unternehmer und vermögende Privatpersonen stellen die potenziellen Auswirkungen eine erhebliche Bedrohung dar. Hier sind die Kernpunkte der Kritik:
- Ertragspotenzial und Verhaltensreaktionen: Studien belegen, dass die Initiative eine massive Abwanderung des steuerpflichtigen Substrats nach sich ziehen könnte. Bis zu 93% des potenziellen Steuersubstrats wären durch solche Verhaltensreaktionen verloren. Dies würde dazu führen, dass die erwarteten Steuereinnahmen der Initiative von mehreren Milliarden Franken auf lediglich 100 bis 650 Millionen Franken netto pro Jahr schrumpfen würden. Dies steht in starkem Kontrast zu den heutigen Einnahmen aus anderen Steuerquellen, die auf Milliardenhöhe geschätzt werden. Die Verhaltensreaktionen reichen von einer gesteigerten Nutzung internationaler Steuerlösungen bis hin zur kompletten Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland. Gerade für Personen, deren Vermögen durch jahrzehntelange unternehmerische Tätigkeit aufgebaut wurde, ist die Verlagerung ins Ausland eine realistische Option. Das Vertrauen in die Planbarkeit der Schweizer Steuerpolitik würde dadurch erheblich geschwächt.
- Wegzug und Wegzugsbesteuerung: Der Bundesrat hebt besonders hervor, dass die Initiative erhebliche Abwanderungseffekte hervorrufen könnte. Dies betrifft nicht nur Personen, die in Erwägung ziehen, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, sondern auch bestehende Vermögende, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern könnten. Die vorgeschlagene Rückwirkung der Steuer und die daraus entstehende Unsicherheit verschärfen dieses Risiko. Eine Wegzugsbesteuerung könnte zwar theoretisch Lösungen bieten, jedoch weist der Bundesrat darauf hin, dass eine solche Regelung schwer umsetzbar und potenziell rechtlich anfechtbar wäre. Die Botschaft hält deutlich fest, dass eine Wegzugssteuer aus Sicht des Bundesrats ausgeschlossen ist, weil ein Wegzug aus anderen Gründen als der Steuervermeidung erfolgen kann.
- Bereits bestehende Klimapolitik: Die Schweiz verfügt bereits über ein umfangreiches Regelwerk zur Bekämpfung des Klimawandels, einschliesslich CO2-Gesetzen, Förderprogrammen und anderer Massnahmen, die mit bestehenden Einnahmen finanziert werden. Diese Instrumente haben sich als effektiv erwiesen und bieten eine solide Grundlage, um die Klimaziele zu erreichen. Die Zweckbindung der vorgeschlagenen Steuer wirkt daher redundant und könnte bestehende Massnahmen unnötig verkomplizieren.
Bedeutung der Initiative für Unternehmer und vermögende Privatpersonen
Die Initiative hat für wohlhabende Personen und Unternehmer weitreichende Konsequenzen. Der geplante Steuersatz von 50% stellt eine erhebliche Belastung dar und macht die Schweiz weniger attraktiv als Wohnsitz. Auch Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen könnten erheblich erschwert werden, da hohe Steuerzahlungen zu Liquiditätsproblemen führen könnten.
Für vermögende Privatpersonen stellt sich zudem die Frage nach der Planbarkeit: Wie sicher ist ihr Vermögen angesichts der angedrohten Rückwirkung? Diese Unsicherheiten könnten Zuzüge aus dem Ausland bremsen und die Attraktivität der Schweiz als Standort mindern. Besonders beruhigend ist jedoch, dass sich der Bundesrat in seiner Botschaft deutlich gegen die Einführung einer Wegzugsbesteuerung ausgesprochen hat. Damit wird klar signalisiert, dass vor einer möglichen Umsetzung der Initiative keine konkreten Massnahmen notwendig sind. Betroffene Personen haben somit bis zur erwarteten Abstimmung im Jahr 2026 ausreichend Zeit, ihre Situation zu prüfen und sich vorzubereiten. Wichtig ist dabei, frühzeitig einen Plan B zu erarbeiten, der im unwahrscheinlichen Fall einer Annahme der Initiative umgesetzt werden kann. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater können Sie hierbei kompetent unterstützen und Handlungsspielräume aufzuzeigen.
Fazit
Die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» hat das Potenzial, Unsicherheiten bei vermögenden Privatpersonen und Unternehmern auszulösen. Die damit verbundenen Risiken für die Attraktivität der Schweiz als Standort und die Stabilität der Steuerpolitik wurden vom Bundesrat klar benannt. Besonders beruhigend ist jedoch, dass keine unmittelbaren Massnahmen erforderlich sind, da der Bundesrat eine Wegzugsbesteuerung ablehnt und ausreichend Zeit zur Vorbereitung bleibt.
Für Sie als betroffene Person bedeutet dies, dass Sie mit Ruhe und Weitsicht handeln können. Nutzen Sie die Gelegenheit, gemeinsam mit uns Ihre individuelle Situation zu analysieren und frühzeitig geeignete Strategien zu entwickeln. Unser Ziel ist es, Sie langfristig abzusichern und Ihnen die nötige Stabilität zu bieten, um weiterhin erfolgreich agieren zu können. Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam meistern.