Jahresabschluss für KMU: Gut vorbereitet ist halb gewonnen

Jahresabschluss für KMU: Gut vorbereitet ist halb gewonnen

Die Basics zu Beginn: Für KMU beträgt die Jahresabschluss-Frist 180 Tage nach Ende des laufenden Geschäftsjahres, das üblicherweise vom 1. Januar - 31. Dezember oder vom 1. Juli bis 30. Juni dauert.

Datensammlung und -aufbereitung

Der erste Schritt zur Erstellung eines Jahresabschlusses ist die umfassende Datensammlung und -aufbereitung. Hierbei sollten sämtliche finanziellen Unterlagen, wie Einnahmen, Ausgaben, Bankkontenauszüge, Rechnungen und Belege zusammengestellt werden.

Tipp: Wer Belege und Unterlagen sorgfältig dokumentiert, schafft damit Überblick und vermeidet Unstimmigkeiten und Fehler. Moderne Softwarelösungen vereinfachen den Prozess der Datensammlung und -aufbereitung erheblich.

 

Bestandteile eines Jahresabschlusses

Die Bilanz, Erfolgsrechnung sowie der Anhang gehören zu den Hauptakteuren einer Jahresrechnung. In der Bilanz werden die Vermögenswerte und Schulden des KMU aufgeführt, während die Erfolgsrechnung dessen Wirtschaftlichkeit abbildet. Im Anhang werden nebst den gesetzlichen Formalitäten auch detaillieret Erläuterungen zur Bilanz und Erfolgsrechnung offengelegt.

Tipp: Die Erstellung dieser Dokumente erfordert eine genaue Analyse und Klassifizierung der finanziellen Transaktionen. Zudem sind auch einige Angaben im Anhang Pflicht (Art. 961a und 961d OR). Ziehen Sie bei Bedarf die Unterstützung von Expertinnen und Experten im Bereich Treuhand und Wirtschaftsprüfung hinzu, um sicherzustellen, dass die Kernelemente des Jahresabschlusses den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
 

Dont's

  • Unzureichende Dokumentation: Eine unvollständige Dokumentation kann zu Fehlern und Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung führen. Vermeiden Sie diesen Fehler, indem Sie Ihre finanziellen Unterlagen sorgfältig, bestenfalls digital, aufbewahren und organisieren.
  • Steuerliche Vorteile ungenutzt lassen: Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche potenziellen steuerlichen Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren.
  • Veränderungen ignorieren: Änderungen in der Gesetzgebung (z.B. das neue Aktienrecht) oder in der Unternehmensstruktur können sich auf die Abschlusserstellung auswirken. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, sich regelmässig über neue Gesetze und Bestimmungen zu informieren oder Personen vom Fach zu Rate zu ziehen.

Der grosse Augenblick

Sobald alle Aufstellungen und Unterlagen vorliegen, kann die Jahresrechnung mitsamt dem Anhang erstellt werden. Bevor die Jahresrechnung aber als Bestandteil der Steuererklärung beim Steueramt eingereicht wird, muss unbedingt sichergestellt werden, dass auch die Generalversammlung innert der gesetzlichen Frist abgehalten wurde. Die Generalversammlung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durchzuführen. Neu kann die Generalversammlung auch digital erfolgen (Art. 701 OR).