Arbeitnehmer mit Familienpflichten

Das Gesetz sieht für Arbeitnehmer mit Familienpflichten besondere Vorschriften vor. Was unter Familienpflichten zu verstehen ist bestimmt das Arbeitsgesetz. Werden Kinder krank, Eltern pflegebedürftig oder heiratet der Bruder, besteht ein Anspruch auf freie Zeit.

Ob es sich dabei um bezahlte freie Zeit handelt, bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag oder der Usanz im Betrieb. Die Arbeitgeber haben insbesondere bei der Festsetzung der Arbeitszeiten sowie der Ferienplanung auf berufstätige Eltern Rücksicht zu nehmen. Wie weit diese Rücksichtnahme geht und welche weiteren Rechte und Pflichten Arbeitnehmer mit Familienpflichten haben, entnehmen Sie dem Beitrag.


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