Anpassung der Saldosteuersatzmethode per 1. Januar 2025

Anpassung der Saldosteuersatzmethode per 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in der Schweiz ein Update für die Saldosteuersatzmethode. Hier sind die wichtigsten Neuerungen kurz und bündig auf den Punkt gebracht:


Kernpunkte des Artikels Saldosteuersatzmethode 

 
Anpassung der Saldosteuersätze
Abrechnungsmethode
Warenexport

 

1. Saldosteuersätze werden klarer definiert – Wegfall von Sonderregelungen 

Ab 2025 fällt die bisherige Beschränkung auf maximal zwei anzuwendende Saldosteuersätzen weg. Künftig müssen Unternehmen bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode für jede Tätigkeit, die mehr als 10% des Gesamtumsatzes aus steuerbaren Leistungen ausmacht, den jeweils massgebenden Saldosteuersatz anwenden. Entsprechend fällt auch die Mischbranchenregelung weg, die es beispielsweise Sportgeschäften erlaubte, bis zu 50% des Gesamtumsatzes mit einem Saldosteuersatz abzurechnen. Mit der Streichung dieser beiden Sonderlösungen fällt nicht nur ein grosser Teil der Vereinfachungen weg, sondern der Abrechnungsaufwand der Saldosteuersatzmethode nähert sich jenem der effektiven Abrechnungsmethode an. 


2. Flexibler Wechsel – aber nicht nach Lust und Laune 

Ab 2025 wird der Wechsel zwischen diesen beiden Abrechnungsmethoden flexibler. Dieser ist neu jeweils auf Beginn des nächsten Jahres möglich. Ein schneller Exit ist möglich, allerdings ergeben sich bei solchen Wechseln neu Nutzungsänderungen mit Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch bei Einstieg in die Saldosteuersatzmethode) oder mit nachträglichem Vorsteuerabzug (Einlageentsteuerung) bei Wechsel zur effektiven Abrechnung.  


3. Warenexporte: Vorsteueranrechnung bei der Saldosteuersatzmethode? Ab 2025 auch bei Exporten Fehlanzeige 

Mit dem neuen Gesetz wird der anteilige Vorsteuerabzug bei Exportgeschäften ersatzlos gestrichen. Unternehmen, die mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen, konnten sich bisher mit dem Ausfüllen der Formulare 1050, 1055 und 1056 auf ihren deklarierten Exportumsätzen anteilig Vorsteuerabzüge anrechnen lassen. Mit den neuen Regeln ab 2025 ist kein Vorsteuerabzug mehr möglich. Unternehmen mit massgebenden Exportumsätzen sind angehalten zu prüfen, ob ein Wechsel zur effektiven Abrechnung zum Jahreswechsel nicht angezeigt wäre. Die neuen Regeln machen die Abrechnung mit Saldosteuersätzen zwar einfacher, aber in diesem Fall auch teurer.  


4. Ausländische Steuerpflichtige verlieren die Möglichkeit mit Saldosteuersätzen abzurechnen  

Bisher konnten ausländische Steuerpflichtige mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen. Ab 2025 sind sie davon ausgeschlossen. 


Fazit

Wechsel zur effektiven Abrechnung prüfen 

Die in der Mehrwertsteuerverordnung angepassten Regeln zur Saldosteuersatzmethode bringen für die entsprechenden Unternehmen einerseits mehr Flexibilität. Andererseits fallen unserer Meinung nach die grössten administrativen Vereinfachungen mehrheitlich weg. In Anbetracht der Möglichkeit der Einlageentsteuerung ist deshalb ein Wechsel hin zur effektiven Abrechnung zu prüfen. Dies gilt dann nicht vorbehaltslos, wenn Vorsteuerkürzungen (Erhalt von Subventionen) oder Vorsteuerkorrekturen vorgenommen werden müssen (nicht-unternehmerische Tätigkeiten oder Erbringen von der MWST ausgenommener Leistungen).  

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