Nicolas Duc
Ziel der Revision ist eine Modernisierung des Schweizer Aktienrechts – die Kernprinzipien allerdings sollen beibehalten werden. Die neuen Regelungen versprechen Kapitalgesellschaften unter anderem mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Kapitalstruktur und der Ausschüttung von Dividenden.
Welche Auswirkungen hat die Aktienrechtsrevision auf Ihr Unternehmen? Überprüfen Sie Ihre Statuten und internen Reglemente, um das Inkrafttreten der Revision zu antizipieren. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Das Parlament hat die Aktienrechtsrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Einige Elemente dieser Revision sind bereits in Kraft getreten, z.B. in Bezug auf die Geschlechterrichtwerte in den Führungsgremien börsenkotierter Unternehmen und die Verbesserung der Transparenz im Rohstoffsektor. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 sämtliche weiteren Bestimmungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden die lang ersehnten Änderungen des Obligationenrechts (OR) und der Handelsregisterverordnung (HRegV) Realität werden.
Die Buchführung und die Rechnungslegung haben neu in der Währung zu erfolgen, in welcher das Aktienkapital ausgegeben wurde. Die Mindestgliederung des Eigenkapitals in der Bilanz wird angepasst.
Die Buchführung und die Rechnungslegung haben neu in der Währung zu erfolgen, in welcher das Aktienkapital ausgegeben wurde.
Damit entfällt bei Buchführung und Rechnungslegung in Fremdwährung eine Nachführung des Eigenkapitals zu historischen Schweizerfranken-Werten.
Die Mindestgliederung des Eigenkapitals in der Bilanz wird angepasst.
Im Anhang bestehen zusätzliche Offenlegungspflichten betreffend eigener Anteile, bei Abberufung der Revisionsstelle sowie Angaben zu Kapitalanpassungen durch den Verwaltungsrat innerhalb des Kapitalbandes.
Der Zwischenabschluss wird neu geregelt, da dieser u.a. auch für den Beschluss von Zwischendividenden und zur Beurteilung des Vorliegens einer Überschuldung notwendig ist.
Auch im Bereich der Geschlechtervertretung und für Rohstoffstoffunternehmen sieht die Revision Neuerungen vor.
Nicolas Duc
René Krügel
Beat Rüfenacht