Susanne De Zordi
Schweizer Finanzintermediäre müssen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und bei bestehenden Geschäftsbeziehungen zahlreiche Compliance-Anforderungen erfüllen. Beispielsweise muss der Finanzintermediär für seine Kunden ein aussagekräftiges und aktuelles KYC-Profil führen.
Bestehen bei Interessenten oder Kunden Hinweise auf erhöhte Risiken (Sitz/Wohnsitz in Risikoland, sensitive Tätigkeit/Branche, komplexe Struktur etc.) oder Ungewöhnlichkeiten (ungewöhnliches Transaktionsverhalten etc.), hat der Finanzintermediär zusätzliche Abklärungen im Sinne der GwV-FINMA zu treffen. Durch eine vertiefte Überprüfung auf Compliance-relevante Informationen unterstützt der Client Due Diligence Report von BDO Sie darin, die Rechts- und Reputationsrisiken eines Interessenten oder bestehenden Kunden adäquat einzuschätzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wir stehen Ihnen mit branchenspezifischem Know-how bei der effizienten Einschätzung der Rechts- und Reputationsrisiken einer Geschäftsbeziehung zur Seite.