Verwaltungsräte

Worauf muss ich achten, wenn ich ein VR-Mandat annehme?

Verwaltungsratsmandate sind interessant, eröffnen Perspektiven und bieten Prestige. Sie bringen jedoch auch eine gute Portion Verantwortung mit sich. Insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen gilt die persönliche Solidarhaftung.

  • Als VR-Mitglied sind Sie Organ einer Kapitalgesellschaft. Ein VR-Mandat gilt in der Schweiz immer als unselbstständige Tätigkeit, das heisst ein VR-Honorar kann nicht von einer Person oder einer Personengesellschaft in Rechnung gestellt werden.
  • Ein VR-Mandat kann nur «ad personam» ausgeübt werden. Bei Fakturierung eines VR-Honorars aus einer Kapitalgesellschaft heraus müssen daher einige Regeln berücksichtigt werden.
  • Übersteigt ein VR-Honorar die Eintrittsschwelle nach BVG oder gemäss Vorsorgeplan der mandatsgebenden Gesellschaft, ist ein Anschluss an die Pensionskasse möglicherweise zwingend.
  • Der Verwaltungsrat haftet als Organ subsidiär zur Geschäftsleitung für Schäden der Sozialversicherungen. Es liegt damit auch in Ihrer Verantwortung, dass die Löhne vollständig und korrekt abgerechnet und die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
  • Haben Sie den Wohnsitz im Ausland ist zu beachten, dass die Tätigkeit als VR-Mitglied in der Schweiz immer als unselbstständige Tätigkeit gilt. Je nach Ausgangslage führt dies zu einer generellen sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung in der Schweiz, auch für weitere Einkommen aus dem Wohnsitzstaat oder aus anderen Ländern.

Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre persönliche Situation und in Bezug auf Ihre Verantwortung als Organ.

Der Persönliche Verwaltungsrat

Der persönliche Verwaltungsrat

Tom nimmt Einsitz im Verwaltungsrat einer kleinen Privatbank. Er erhält dafür ein VR-Honorar von jährlich CHF 25'000. Sozialversicherungsrechtlich wird Tom als Arbeitnehmer behandelt, das heisst die Bank muss das Honorar mit der AHV abrechnen und eine entsprechende Lohnabrechnung sowie einen Lohnausweis für Tom ausstellen. Ob er auch der Unfallversicherung unterstellt ist, hängt von der Gesamtsicht seiner Tätigkeiten für die Bank zusammen. Für die BVG-Unterstellung ist massgebend, ob und welche anderen Beschäftigungen er sonst noch hat. Allfällige BVG-Beiträge der Bank gehören übrigens in den Vergütungsbericht. Lebt und arbeitet Tom auch noch im Ausland, kann das Mandat bei der Bank seine ganze Vorsorgeunterstellung auf den Kopf stellen.

Der Profi-Verwaltungsrat

Der Profi-Verwaltungsrat

Sabrina ist eine erfahrene Geschäftsfrau, die ihre Erfahrung in mehreren Verwaltungsrats-Mandaten einbringt. Eine operative Tätigkeit hat sie nicht, sie lebt von der Summe der VR-Honorare aus den verschiedenen Mandaten. Wird sie in jedem ihrer Mandate als Arbeitnehmerin abgerechnet, kann das Nachteile haben für ihre Vorsorge, aber auch steuerlich. Sie hat deshalb eine eigene Aktiengesellschaft gegründet, über die sie alle VR-Honorare in Rechnung stellt. Da VR-Mandate grundsätzlich nur ad-personam ausgeübt werden können, funktioniert diese Lösung nur bedingt.

Tipp: VR-Leitfaden, den wir im Auftrag von swissVR erstellt haben.