Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz?
Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz?
Die Schweiz hat zum 1. Januar 2024 die OECD-Mindestbesteuerung eingeführt. Diese verpflichtet grosse, international tätige Unternehmen dazu, in jedem Land, in dem sie tätig sind, mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne zu bezahlen. Was sind die wichtigsten Aspekte, die Sie in Bezug auf die OECD-Mindestbesteuerung berücksichtigen müssen?
Was ändert sich mit der OECD-Mindestbesteuerung?
- Zusammen mit über 140 Staaten strebt die Schweiz an, das internationale Steuersystem für die globalisierte und digitale Wirtschaft fit zu machen. Daraus sind unter anderem die Regeln zur OECD-Mindestbesteuerung entstanden.
- Betroffene Unternehmen sollen in jedem Land, in dem sie aktiv sind, mindestens 15 Prozent Steuern (auch bekannt als «effective tax rate») auf ihren Gewinn bezahlen.
- Die Mehrheit der EU-Staaten und weitere wichtige Industrienationen setzen die Mindestbesteuerung bereits ab dem Jahr 2024 um.
- Auch die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer zum 1. Januar 2024 eingeführt.
- Die Umsetzung dieser Mindeststeuer erfolgt vorerst über die Erhebung einer Ergänzungssteuer im Inland bei betroffenen Unternehmen (Schweizer Ergänzungssteuer).
- Das OECD-Regelwerk sieht zusätzlich zwei weitere internationale Ergänzungssteuer-Mechanismen vor. Ob diese in der Schweiz eingeführt werden, ist zurzeit noch offen. Der Bundesrat soll bis Ende 2024 darüber entscheiden.
Welche Unternehmen sind betroffen?
- Grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sind von der OECD-Mindeststeuer betroffen.
- Wenn eine betroffene Unternehmensgruppe einen Bezug zur Schweiz hat - beispielsweise in Form einer Tochtergesellschaft, einer Betriebsstätte oder sogar aufgrund eines Schweizer Konzernsitzes - unterliegt diese Einheit grundsätzlich der Schweizer Ergänzungssteuer.
Wie wird die OECD-Mindeststeuer bzw. die Schweizer Ergänzungssteuer berechnet?
- Die Berechnung der OECD-Mindeststeuer, beziehungsweise der Schweizer Ergänzungssteuer, folgt eigenen, komplexen Regeln.
- Wenn eine betroffene Unternehmenseinheit die geforderte Mindestbesteuerung von 15 Prozent in der Schweiz nicht erreicht, wird der Betrag durch die Schweizer Ergänzungssteuer «aufgefüllt».
- Aber Achtung: In die Berechnungen müssen alle in der Schweiz vorhandenen Einheiten der betroffenen Unternehmensgruppe einbezogen werden.
- Good to know: Übergangsmässig sind bestimmte Safe Harbors basierend auf CbCR-Zahlen der Unternehmensgruppe verfügbar. Wenn eine Schweizer Einheit für mindestens einen dieser Safe Harbors qualifiziert ist, unterliegt sie in diesem Jahr nicht der Schweizer Ergänzungssteuer.
Wo muss die Deklaration eingereicht werden?
- Die Kantone sind für die Veranlagung der Schweizer Ergänzungssteuer zuständig. Wenn mehrere Kantone betroffen sind, übernimmt der Kanton mit der wirtschaftlich bedeutendsten Unternehmenseinheit den Lead.
- Unternehmen sind jedoch zur Mithilfe verpflichtet: Sie müssen die Schweizer Ergänzungssteuer jährlich in einer separaten Deklaration über ein Online-Portal melden. Es ist nur eine Deklaration für alle Schweizer Einheiten erforderlich. Das Online-Portal befindet sich derzeit in der Entwicklung.
- Zu beachten ist, dass grundsätzlich auch eine Deklaration gemäss OECD-Regelwerk für jede Gruppeneinheit lokal eingereicht werden muss (der sogenannte «GloBE Information Return» (GIR)).
- Eine betroffene Unternehmensgruppe kann sich jedoch dazu entscheiden, nur eine OECD-Deklaration für die gesamte Gruppe einzureichen. In diesem Fall könnte eine Einreichung in der Schweiz möglicherweise nicht mehr notwendig sein.
Ab wann findet die OECD-Mindeststeuer Anwendung und wann muss die Deklaration für die Schweizer Ergänzungssteuer eingereicht werden?
- Die OECD-Mindeststeuer, beziehungsweise die Schweizer Ergänzungssteuer, findet Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
- Die Deklaration für die Schweizer Ergänzungssteuer muss innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des betroffenen Geschäftsjahres eingereicht werden. Für das Jahr 2024 ist die Deklaration ausnahmsweise erst im Juni 2026 fällig (nach 18 Monaten).
- Die Einreichungsfristen für die OECD-Deklaration (GIR) sind identisch.
- Die übergangsweisen CbCR Safe Harbors sind für Geschäftsjahre verfügbar, die vor dem 31. Dezember 2026 beginnen und vor dem 1. Juli 2028 enden.
Wie wir Sie unterstützen
BDO ist Ihr Sparring-Partner bei Themen rund um die OECD-Mindestbesteuerung bzw. die Schweizer Ergänzungssteuer. Unser Ansatz ist auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten. Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Impact Assessment:
Wir führen grundlegende Abklärungen zur Betroffenheit Ihrer Unternehmensgruppe sowie der Schweizer Einheiten durch, erstellen Steuermodellierungen und -Berechnungen gemäss dem OECD-Regelwerk und klären spezifische Accounting-Fragen. - Strategie und Planung:
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung und dem (globalen) Roll-Out des benötigten Reportings für die OECD-Mindeststeuer, verknüpfen die Anforderungen verschiedener Länder und helfen bei der Auswahl geeigneter Softwarelösungen. - Compliance Support:
Wir stellen sicher, dass alle Compliance-Pflichten eingehalten werden, erstellen regelmässige Reportings, führen erweiterte Analysen durch und überwachen die weltweite Rechtslage in Bezug auf die OECD-Mindestbesteuerung.
Gerne stehen wir Ihnen für Abklärungen zur Verfügung. Benjamin Thumm, Leiter der Working Group BEPS 2.0/Mindestbesteuerung bei BDO, steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.