Aktuelles zum Thema Arbeitsbewilligungen - Dezember 2024


Kernpunkt des Artikels
 

Kontingente für 2025

Drittstaatsangehörige

In der Schweiz können 8'500 Fachkräfte aus Nicht-EU/EFTA-Ländern rekrutiert werden.

  • 4'000 Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen L
  • 4'500 Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen B

Dienstleister aus EU/EFTA-Ländern

Die maximale Anzahl der Dienstleister (d.h. Expatriates) aus EU/EFTA-Ländern bleibt unverändert.

  • 3'000 Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen L
  • 500 Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen B

Kroatische Staatsangehörige

Die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Schutzklausel gegenüber Arbeitskräften aus Kroatien konnte für zwei aufeinanderfolgende Jahre geltend gemacht werden. Im Jahr 2025 wird wieder die volle Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige gelten.

UK-Staatsangehörige

Seit dem 1. Januar 2021 kommt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK infolge des Austritts der UK aus der EU nicht mehr zur Anwendung. Im nächsten Jahr können bis zu 3500 Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden.

  • 1'400 Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen L
  • 2'100 Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen B

Es ist geplant, dass die Kontingente für UK Bürger mittelfristig in das Drittstaatskontingent integriert wird.

Haben Sie Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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