Belege im Programm K11 ändern?

Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Ist ein Beleg bezahlt, ist dieser für die weitere Bearbeitung im Programm K11 gesperrt. Wird die Zahlung auf den Status «zurückgesetzt» oder «storniert» gesetzt, kann die Position und das FIBU-Datum angepasst werden.

Anders sieht es aus, wenn der Beleg den Dispositionslauf im Programm K231 noch nicht absolviert hat und auch im Programm K21 nicht bearbeitet wurde. In diesem Fall kann der Beleg im Programm K11 vollständig bearbeitet werden.

Befindet sich ein Beleg im Dispositionslauf K231 mit Status «zurückgesetzt» oder «storniert», kann der Beleg im Programm K11 entsprechend bearbeitet werden. Befindet sich der Beleg jedoch in einem anderen Status, kann er nicht bearbeitet werden.

Wird eine manuelle Zahlung im Programm K21 durchgeführt, kann der Beleg im Programm K11 ebenfalls nicht geändert werden, da im Hintergrund bereits eine Verbuchung des Beleges stattgefunden hat.

Wird im Programm K621 die Option «Ändern von bezahlten Belegen erlaubt» ausgewählt, kann ein Beleg auch nach erfolgter Zahlung in den Programmen K231 oder K31 im Programm K11 verändert werden. Dies ist auch für bereits erfasste Belege gültig.


Ist die Option «Ändern von bezahlten Belegen erlaubt» ausgewählt, können die Positionen «Konto», «MWST», «Betrag», «FIBU-Datum» sowie die Textfelder verändert werden. Der Gesamtbetrag der Rechnung und die weiteren Positionen können nicht verändert werden.



Rechnungen, die mit einer entsprechenden Visumsstruktur genehmigt aber noch nicht bezahlt wurden, können durch die Aktivierung der Sicherheitsoption «Bearbeitung von definitiv visierten Belegen einschränken» für die Bearbeitung gesperrt werden. Die Positionen können deshalb nach dem Visum im Programm K11 nicht mehr verändert werden. Dies betrifft auch bereits erfasste Rechnungen.