Nein zur Reform der Verrechnungssteuer

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Das Schweizer Volk hat am vergangenen Sonntag die Reform der Verrechnungssteuer mit 52 Prozent der Stimmen abgelehnt. Was bedeutet das und welche Folgen hat diese Abstimmung für Unternehmen in der Schweiz?

Flashback: Der Bundesrat hat dem Parlament am 14. April 2021 eine Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) übermittelt. Ziel war es, den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten zugunsten der Real- und Finanzwirtschaft zu stärken.

Die Vorlage betraf im Wesentlichen die folgenden beiden Reformelemente:

  • Stärkung des Fremdkapitalmarkts, also weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen. Dies würde es Unternehmen erleichtern, ihre Obligationen aus der Schweiz zu emittieren. Davon könnten nicht nur inländische, sondern auch ausländische Konzerne Gebrauch machen. Es würde zudem die Chance bestehen, dass konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz betrieben würden.
     
  • Belebung des Wertschriften- und Vermögensverwaltungsgeschäfts: Aufheben der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Damit würde es für Anlegerinnen und Anleger attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu handeln, da die Umsatzabgabe entfallen würde.

Der Nationalrat hat den Entwurf am 28. September 2021 mit Abweichung angenommen. So soll auch die Verrechnungssteuer auf den Zinsen von indirekt über einen Schweizer Anlagefonds gehaltenen Obligationen abgeschafft werden, sofern diese Zinserträge separat ausgewiesen werden. Was die Umsatzabgabe angeht, so beschloss der Nationalrat, diese nicht nur auf Schweizer Obligationen, sondern auch auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten abzuschaffen. Die verbliebenen Differenzen wurden in der Wintersession 2021 ausgeräumt. Das Parlament hat die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen weitgehend aufgehoben.

Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 angenommen. Da das Referendum zustande gekommen ist, hat die Volksabstimmung am 25. September 2022 stattgefunden, mit dem bekannten negativen Ergebnis.

Schweizer Unternehmen werden bei der Kapitalaufnahme weiterhin ungleiche Bedingungen haben wie im Ausland und deshalb weiter benachteiligt sein. Die Zinserträge auf inländischen Obligationen werden somit nicht von der Verrechnungssteuer befreit, obwohl bei ausländischen Obligationen sowie jenen von systemrelevanten Grossbanken bereits heute keine Verrechnungssteuer anfällt. Es dürfte für Unternehmen wenig ermutigend sein, sich in der Schweiz zu finanzieren.

 


 

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