MWST bei Sponsoring von Events durch Naturalleistungen

In diversen Branchen werden für Events Naturalien (z.B. Getränke, Leihmaterial etc.) unentgeltlich abgegeben. In der Regel wird eine Werbeleistung vom Veranstalter erwartet.

Für die korrekte Behandlung solcher «Gratisleistungen» aus Sicht der MWST ist entscheidend, um welche Leistungen es sich handelt. Die Eidg. Steuerverwaltung ESTV unterscheidet: Naturalsponsoring, Naturalspenden, Werbegeschenke und Warenmuster. Die MWST Praxis definiert diese vier Leistungsbegriffe eigenständig und zieht daraus unterschiedliche Steuerkonsequenzen.

Im Artikel zeigen wir für jeden der vier Begriffe was die ESTV darunter versteht und wie der Sachverhalt zu behandeln ist. Jeden Fall illustrieren wir mit einem Beispiel zum besseren Verständnis und geben Empfehlungen zur Umsetzung ab.

In der Praxis ist jeder Einzelfall separat zu beurteilen. Oftmals erscheinen die entsprechenden Geschäftsfälle gar nicht in der Buchhaltung, da sie keinen Zahlungsfluss auslösen und trotzdem können sie eine MWST-pflichtige Leistung darstellen. Es ist daher wichtig, jede Unternehmenstätigkeit hinsichtlich der MWST zu hinterfragen, selbst dann, wenn auf den ersten Blick kein Umsatz erkennbar ist, weil Leistung und Gegenleistung verrechnet werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten keine Verrechnungen erfolgen und alle Leistungen brutto verbucht werden.

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