Internes Kontrollsystem (IKS)

Corporate Governance

Unter IKS versteht man die Gesamtheit der internen Kontrollmassnahmen, die zur Überwachung wichtiger betrieblicher Abläufe im Unternehmen beitragen. Im Vordergrund stehen dabei die Erreichung der Unternehmensziele, die Gewährleistung sicherer Prozesse sowie die Aufdeckung oder Verhinderung von Fehlern und Unregelmässigkeiten.

Grosse Unternehmen verfügen in der Regel über ein gut ausgebautes IKS. Das Revisionsrecht verlangt, dass bei Publikumsgesellschaften und volkswirtschaftlich bedeutenden Unternehmen die Existenz des Internen Kontrollsystems (IKS) durch die Revisionsstelle geprüft und bestätigt wird. Dabei gilt der Grundsatz, dass das IKS den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst sein muss. Als Mindestanforderung muss die Unternehmensleitung sicherstellen, dass diejenigen Prozesse dokumentiert und im Unternehmen umgesetzt sind, die letztlich in die finanzielle Berichterstattung einfliessen.

IKS für KMU

Das von BDO entwickelte Modell «IKS für KMU» ist speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten. Haben Sie noch kein oder nur ein ungenügendes oder wenig ausgebautes IKS und suchen Sie nach einer für Ihr Unternehmen passenden Lösung?

Unser Modell deckt folgende Anforderungen ab:

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Effizientere und sicherere Finanzprozesse sowie Vermeidung von Fehlern in der Finanzberichterstattung
  • Einfache Gestaltung in Bezug auf Aufbau, Dokumentation und Pflege des Systems und der Kontrollmechanismen unter Verwendung proprietärer Anwendungen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung des IKS und helfen Ihnen bei der Umsetzung einer für Sie geeigneten Lösung.

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