Marc Sollberger
Unter IKS versteht man die Gesamtheit der internen Kontrollmassnahmen, die zur Überwachung wichtiger betrieblicher Abläufe im Unternehmen beitragen. Im Vordergrund stehen dabei die Erreichung der Unternehmensziele, die Gewährleistung sicherer Prozesse sowie die Aufdeckung oder Verhinderung von Fehlern und Unregelmässigkeiten.
Grosse Unternehmen verfügen in der Regel über ein gut ausgebautes IKS. Das Revisionsrecht verlangt, dass bei Publikumsgesellschaften und volkswirtschaftlich bedeutenden Unternehmen die Existenz des Internen Kontrollsystems (IKS) durch die Revisionsstelle geprüft und bestätigt wird. Dabei gilt der Grundsatz, dass das IKS den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst sein muss. Als Mindestanforderung muss die Unternehmensleitung sicherstellen, dass diejenigen Prozesse dokumentiert und im Unternehmen umgesetzt sind, die letztlich in die finanzielle Berichterstattung einfliessen.