Abacus Lohnbuchhaltung: Neue Beitragslösung für die berufliche Vorsorge (BVG)
Abacus Lohnbuchhaltung: Neue Beitragslösung für die berufliche Vorsorge (BVG)
Für wen eignet sich die neue BVG-Lösung?
Unsere neu entwickelte Lösung richtet sich speziell an Kundinnen und Kunden, die eine flexible Handhabung der BVG-Beiträge bevorzugen, anstatt diese einmalig gemäss der BVG-Basis zu berechnen und einen Fixabzug, etwa auf den Lohnwerten, zu hinterlegen. Stattdessen können Sie die BVG-Beiträge in der Lohnverarbeitung auf Basis der abgerechneten Lohnsumme gemäss dem Vorsorgeplan koordinieren und ermitteln. Die neue Lösung spricht insbesondere Kundinnen und Kunden an, die die Beiträge auf monatlicher Basis - also pro Lohnperiode - berechnen möchten.
Der Versicherungsstamm im L432 wurde für die erweiterte BVG-Funktionalität wie folgt neu strukturiert:
Es ist möglich, mehrere Verträge mit unterschiedlichen BVG-Codes zu verwalten.
Für jeden BVG-Code können Höchst- und Mindestgrenzen individuell auf Ihre Lösung festgelegt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, die Werte der nationalen Daten zu berücksichtigen oder ganz individuell fixe Werte pro Vertrag festzulegen. Bei GastroSocial ist ein Branchenstamm von Abacus fix hinterlegt.
Der Ausgleich kann monatlich oder jährlich eingestellt werden. Zudem können die untermonatigen Ein- und Austritte nun effizient pro Vertrag und Code berücksichtigt werden.
Die neue Lösung berücksichtigt selbstverständlich auch die anteilsmässige Beitragsfinanzierung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
Die Berechnungen basieren auf Tabellen, für deren Definition einige neue Parameter zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile bietet die neue Lösung:
- Pro Mandant/Unternehmen können mehrere Verträge abgebildet werden.
- Im Personalstamm ist es dadurch möglich, mehrere Verträge und Codes pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter abzubilden (beispielsweise Grundversicherung der Firma plus zusätzliche Kaderversicherung)
- Ist der Mitarbeitende erfasst und der Vertrag hinterlegt, kann über die Plausibilisierung geprüft werden, ob der Mitarbeitende über eine ermittelte BVG-Lohnsumme verfügt. Fehlt diese, wird eine Warnung ausgegeben. Alternativ steht im Programm «Mitarbeitende global überprüfen» eine entsprechende Auswertung zur Verfügung.
- Die neuen Tabellendefinitionen und Einstellungsmöglichkeiten beim Versicherungsvertrag ermöglichen exakte Berechnungen.
- Neue Darstellungsmöglichkeiten für Gastro und Hotellerie.
- Auch mit der neuen Lösung werden die Lohnbestandteile der BVG-Basis zugeordnet. Dies bietet den Vorteil, dass auf individuelle, nicht pflichtige Lohnbestandteile kein BVG berechnet wird.
- Korrekturen sind mittels spezifischer Lohnart je BVG-Versicherung/BVG-Code möglich.
- Müssen Sie rückwirkende Anpassungen auf BVG- relevante Lohnbestandteile im aktuellen Jahr vornehmen? Kein Problem, selbst ohne die Nutzung der Abacus Option «Rückrechnung» berechnet das System die Korrekturen rückwirkend.
BVG-Meldung via ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren)
Mit Helvetia und AXA empfangen bereits die ersten Versicherer produktiv BVG-Lohnsummenmeldungen - weitere werden folgen. Wertvolle Erkenntnisse aus den Pilotprojekten zur ELM-Übermittlung wurden bereits für die aktuelle Version 2024 berücksichtigt. Sobald die Übermittlung über ELM in den Verträgen aktiviert ist, kann der Prozess gestartet werden.
Die Dialogfenster im Übermittlungsprogramm sind entscheidend für die Unterstützung des Übermittlungsprozesses, da sie Details klar und übersichtlich anzeigen.
Die Eintritt-Mutation-Austritt-Meldung (EMA) kann über die Monatszeitachse aktiviert werden. Zudem kann gleichzeitig aktiviert werden, ob mit der Meldung auch die BVG-Lohnsummen vorgenommen werden soll. Mit diesenr zusätzlichen Einstellungen können die Vorschriften zum ELM Standard 5.0 eingehalten werden.
Nutzen Sie bereits PensionDynamics?
Alternativ zu ELM bietet Abacus ab der Version 2024 eine Standardschnittstelle ins Arbeitgeberportal von PensionDynamics. Pensionskassen, die PensionDynamics einsetzen, können Lohnsummen-Meldungen und Eintritt-Mutation-Austritt-Meldungen (EMA) an die Pensionskassen übermitteln.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann wenden Sie sich bei unserem Beratungsteam. Wir zeigen Ihnen gerne persönlich die neue BVG-Lösung.