Der Wechsel kann jederzeit erfolgen. Dazu benötigen wir ein Protokoll der GV (kann auch ausserordentlich stattfinden) über den Beschluss des Wechsels. Gerne erläutern wir den Prozess in einem Gespräch.
Ein Wechsel der Revisionsstelle hat keine Auswirkungen auf Ihre Firma, resp. auf die Wirkung gegenüber Banken, Kunden oder Lieferanten. Es ist von Vorteil, die Revisionsstelle frei wählen zu können.
Dies stellt kein Problem dar. Wir übernehmen auch lediglich eingeschränkte Revisionen, unabhängig des Treuhandmandats.
Durch die Kombination mit dem digitalen Buchhaltungspaket von BDO werden bereits während des Jahres laufend Prüfungen vorgenommen. Durch Doppelmandate ist nur ein Ansprechpartner zuständig und unterstützt bei Fragestellungen.
Einzig die Unabhängigkeit der einzelnen Abteilungen innerhalb von BDO muss sichergestellt sein. Dies ist gewährleistet und somit kein Problem.
Unsere Experten und Expertinnen bieten neben den Revisionsberichten auch weiterführende Beratung an. Gerne erstellen wir dafür passende digitale Beratungs-Bundles.